Wortlaut: Das ist der offizielle Beschluss der Bundesregierung

15.4.2020, 18:58 Uhr
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) informierte die Bürger am Mittwochabend über die Ergebnisse ihrer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten.

© Bernd von Jutrczenka, dpa Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) informierte die Bürger am Mittwochabend über die Ergebnisse ihrer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat Kanzlerin Angela Merkel zusammen mit Markus Söder und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise informiert.


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Kontaktbeschränkungen: Sie werden bis zum 3. Mai 2020, einem Sonntag, verlängert. Das bedeutet, dass die seit einigen Wochen bestehenden, durchaus unterschiedlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern weiterhin gelten. Verstöße gegen das Kontaktverbot sollen weiterhin von der Polizei geahndet werden. Bisher hatte die Politik den kommenden Sonntag (19. April) als vorläufigen Stichtermin genannt. Die Ministerpräsidentenkonferenz will in der Woche vor dem 3. Mai zusammenkommen, um die Entwicklung der Epidemie in Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt zu beraten und eventuell weitere Lockerungen ins Auge zu fassen.

Großveranstaltungen: Bis zum 31. August soll es in Deutschland keine kulturellen, sportlichen und sonstigen Großveranstaltungen geben. Das ist die weitreichendste zeitliche Festlegung der Politik. Unter diese Regelung fällt die Fußball-Bundesliga, in deren Stadien bei jedem Heimspiel Zehntausende von Zuschauern Platz finden. In der Metropolregion betrifft das vor allem den 1. FC Nürnberg und die SpVgg Greuther Fürth. Wie es mit "Geisterspielen" aussieht, bei denen sich nur Spieler, Betreuer, Schiedsrichter und Kameraleute im Stadion aufhalten, muss noch geklärt werden. Etliche Veranstalter aus dem kulturellen Bereich haben von sich aus bereits bekanntgegeben, dass sie verzichten. So etwa die Bayreuther Richard-Wagner-Festspiele, in deren Festspielhaus bei voller Besetzung knapp 2000 Menschen Platz finden. Weitere Großveranstaltungen in der Metropolregion, die von einem Verbot bedroht sein könnten, sind das Festival Rock im Park in Nürnberg (über 200.000 Besucher an drei Tagen), das Schlossgartenfest in Erlangen, das Nürnberger Bardentreffen und das Klassik-Open-Air , das Summer Breeze Open Air in Dinkelsbühl und das Taubertal Open Air.



Auch der Comic-Salon und das Poetenfest in Erlangen sind in Gefahr. Wie Markus Söder bei der Pressekonferenz erklärte, sind aber auch lokale Bier- und Volksfeste betroffen. Details über Absagen, Verschiebungen und eventuelle Veränderungen sind vermutlich in Kürze auf den jeweiligen Internetseiten der Veranstalter bzw. in unserer Zeitung nachzulesen.

Maskenpflicht: Die Ministerpräsidentenkonferenz empfiehlt den Bürgern "dringend", in Supermärkten und im öffentlichen Nahverkehr künftig Masken zu tragen. "Das ist ein wichtiger Punkt", sagte die Kanzlerin dazu. Idealerweise wären das professionelle Schutzmasken, die aber nur dann für eine allgemeine Nutzung in Frage kommen, wenn medizinische und pflegerische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenheime ausreichend damit versorgt sind. Bis dahin können und sollen die Menschen selbstgenähte oder im Handel angebotene Masken aus Stoff tragen (sogenannte "Community-Masken"), dabei allerdings auf eine korrekte Verwendung achten. Dazu zählt die Bedeckung von Mund und Nasenöffnung, ein dichtes Anliegen am Gesicht und das regelmäßige Waschen der Masken bei höheren Temperaturen (60 Grad und mehr). Wer keine Schutzmaske trägt, dem droht keine Strafe. Das ist anders als zum Beispiel in Österreich. Allerdings könnten einzelne Kommunen noch eigene Anordnungen erlassen, die eine Maskenpflicht vorsehen. Die Stadt Jena in Thüringen hat das bereits getan – unter anderem für Behörden- und Supermarktbesucher sowie Fahrten in kommunalen Bussen und Bahnen.


Schulstart in Deutschland ist schrittweise ab 4. Mai geplant


Einzelhandel: Geschäfte von bis zu 800 Quadratmetern Ladenfläche sollen in den meisten Bundesländern ab Montag unter bestimmten Voraussetzungen wieder für ihre Kundschaft öffnen dürfen. Bayern will das nach Auskunft von Markus Söder allerdings erst etwas zeitversetzt umsetzen. Unter anderem müssen die Ladenbetreiber dafür sorgen, dass es den Besuchern möglich ist, den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Supermärkte praktizieren das bereits seit längerem, indem sie am Eingang Sicherheitspersonal postieren, das nur eine begrenzte Anzahl von Menschen einlässt. Außerdem können im Kassenbereich Markierungen angebracht werden, die den Kunden signalisieren, welchen Abstand zu Vorder- und Rückleuten sie einhalten müssen. Dazu kommen weitere Sicherheitsmaßnahmen wie das regelmäßige Desinfizieren von Einkaufswagen nach jeder Nutzung und eine generelle Pflicht, einen Einkaufskorb zu tragen.

Schulen: Ab dem 4. Mai soll der Schulbetrieb in Deutschland zumindest teilweise wieder aufgenommen werden – in Bayern ab dem 11. Mai. Entgegen den Empfehlungen der nationalen wissenschaftlichen Akademie Leopoldina, die dazu geraten hatte, mit den Grundschülern und der Sekundarstufe I zu beginnen, bevorzugt die Ministerpräsidentenkonferenz eine andere Lösung. Zunächst sollen die Abschlussklassen wieder in die Schulen kommen. Markus Söder nannte ausdrücklich diejenigen Schüler, die vor dem Abitur, der mittleren Reife oder dem Quali stehen. Das scheint der Politik vor allem deswegen sinnvoll, weil die älteren Jugendlichen und Heranwachsenden besser dazu in der Lage sind, die Hygienregeln wie Abstandsgebot und regelmäßiges Händewaschen einzuhalten. Jede Schule soll zu diesem Zweck einen eigenen Hygieneplan erstellen, der auch das Verhalten in den Pausen und den Transport mit den Schulbussen regelt. "Es wird ein hoher logistischer Aufwand zu bewältigen sein", sagte die Kanzlerin dazu.

Alten- und Pflegeheime: Es sollen bundesweit Konzepte entwickelt werden, die eine soziale Isolation der Bewohner verhindern, aber trotzdem deren Schutz gewährleisten. Dazu könnten die Möglichkeit zu mehr Videotelefonaten und Begegnungen aus einer gewissen Distanz – zum Beispiel am Fenster und über Sprechanlagen – zählen.

Gottesdienste: Es soll zunächst weiterhin keine Gottesdienste geben. Allerdings wollen sich die Ministerpräsidenten wegen des hohen Gutes der Religionsfreiheit demnächst mit Kirchenvertretern zusammensetzen, um über eine allmähliche Rückkehr in das Gemeindeleben zu beraten, die den Hygiene- und Abstandsvorschriften gerecht wird.

Friseure: Die einzelnen Salons müssen ein Hygienekonzept vorlegen – zum Beispiel zum Abstandsgebot und dem Maskentragen der Friseurinnen und Friseure. Wenn die Betreiber das getan haben und die Behörden mit dieser Lösung einverstanden sind, dann können sie in den meisten Bundesländern ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Gaststätten und Restaurants: Sie bleiben vorerst geschlossen. Erst dann, wenn die Folgen der jetzt beschlossenen Lockerungen absehbar sind, wird nach Auskunft der Kanzlerin "in 14 Tagen bis drei Wochen" über diese Frage diskutiert.


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