Fünf Millionen Euro Schaden

17-Jähriger kam bei Explosion in Bayern ums Leben: Jetzt ist klar, wie es zu der Tragödie kam

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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05.05.2025, 10:22 Uhr
Nach tödlicher Explosion in Bayern: Ergebnis von Gutachten liegt vor. (Symbolbild)

© imago images / Belga Nach tödlicher Explosion in Bayern: Ergebnis von Gutachten liegt vor. (Symbolbild)

MEMMINGEN - Es war ein Vorfall, der in Bayern vergangenes Jahr für große Betroffenheit sorgte: Nach der schweren Explosion eines Reiheneckhauses am 26. Juli 2024 im Kalker Feld liegt nun das Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts vor.

Wie das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West nun in einer Pressemitteilung erklärt, habe sich hierbei der Verdacht bestätigt, dass eine Gasleckage an der Heizungsanlage die Ursache für das Unglück war.

Bei der Explosion kam damals ein 17-Jähriger auf tragische Art in einem benachbarten Reihenhaus ums Leben. Vier weitere Anwohner sowie drei Einsatzkräfte der Feuerwehr erlitten leichte Verletzungen. Der durch die Explosion verursachte Sachschaden wird auf rund fünf Millionen Euro geschätzt.

Laut dem Gutachten entstand im Kellergeschoss des Hauses ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch, nachdem es aufgrund einer undichten Stelle in der Heizungsrohrleitung zu einem Gasaustritt kam. Hinweise auf eine vorsätzliche Verursachung der Explosion liegen laut Kriminalpolizeiinspektion Memmingen nicht vor, betonen die Verantwortlichen in diesem Zusammenhang ausdrücklich.

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass die Gasheizung über Jahre hinweg nicht gewartet worden war. Auch eine gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau durch den zuständigen Kaminkehrer fand über einen längeren Zeitraum nicht statt. Nach Einschätzung der Sachverständigen hätte eine regelmäßige Überprüfung den Mangel möglicherweise frühzeitig aufdecken und die Explosion verhindern können.

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen nun unter Leitung der Staatsanwaltschaft Memmingen ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen eingeleitet. Die Ermittlungen zur genauen Verantwortlichkeit dauern aktuell noch an. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, erklärt die Polizei in diesem Zusammenhang vorerst abschließend.

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