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Bei Corona-Infektion oder Quarantäne: Muss man trotzdem arbeiten?

17.1.2022, 12:54 Uhr
Wer Homeoffice machen kann und nicht infiziert ist, muss auch in der Quarantäne arbeiten.

© Finn Winkler, NNZ Wer Homeoffice machen kann und nicht infiziert ist, muss auch in der Quarantäne arbeiten.

Entscheidend bei dieser Frage ist, ob man als Arbeitnehmer tatsächlich positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder vorsorglich als Kontaktperson in Quarantäne muss. Aktuell gilt in Deutschland die Regelung, dass sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen sieben Tage in Isolation müssen und sich anschließend mit einem negativen PCR-Test oder Schnelltest wieder freitesten dürfen. Seit dem neuen Bund-Länder-Beschluss greifen allerdings auch einige Ausnahmen, diese können Sie hier nachlesen.

Wie sieht es jetzt aber mit der Arbeit während der Quarantäne aus? Arbeitnehmer, die positiv auf Corona getestet wurden und sich dadurch krankschreiben lassen können, müssen nicht arbeiten. Genau wie bei jeder anderen Krankschreibung, gibt es auch bei einer Corona-Infektion keine Verpflichtung, der Arbeit im Homeoffice nachzugehen.

Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn man als Kontaktperson in Isolation ist und sich nicht infiziert hat. Wer dann die Möglichkeit hat, von zu Hause zu arbeiten, muss das auch tun. Die Arbeit kann wegen der Quarantäne nicht verweigert werden, denn sonst könnte eine Abmahnung oder Kündigung drohen.

Natürlich kann aber nicht jeder Job im Homeoffice umgesetzt werden. Wer beispielsweise im sozialen Bereich oder in der Industrie an Maschinen arbeitet, kann in der Quarantäne nicht seinen normalen Aufgaben nachgehen. Für diesen Fall ist der Arbeitgeber nach Paragraph 106 der Gewerbeordnung berechtigt, dem Arbeitnehmer andere Aufgaben zuzuweisen, die er in der Quarantäne erledigen kann.

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