Lungenbrötchen

Darf man als Arbeitnehmer eine Raucherpause einlegen und gehört die zur Arbeitszeit?

Stefan Besner

Online-Redaktion

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21.11.2023, 14:46 Uhr
Viele Arbeitgeber dulden diese Praxis stillschweigend, solange es sonst keine Probleme gibt. Wir erklären, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht. (Symbolbild)

© © Ryan Jorgensen Viele Arbeitgeber dulden diese Praxis stillschweigend, solange es sonst keine Probleme gibt. Wir erklären, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht. (Symbolbild)

Morgenstund hat Gold im Mund, das bedeutet für Raucher meist buchstäblich ein rötliches Lohen am Ende des Glimmstängels: Einmal alle paar Stunden, einmal die Stunde, für manche sogar noch häufiger... Egal ob Freizeit oder Arbeitsalltag, Büro, Baustelle oder Homeoffice - für gestandene Raucher gehört das iterative Lungenbrötchen ebenso zum Programm wie Hände waschen oder Zähne putzen. Viele Arbeitgeber dulden diese Praxis stillschweigend, andere schieben dem Qualm rigoros einen Riegel vor. Aber dürfen die das überhaupt? Wir klären auf, was legal ist und was nicht.

Uneingeschränktes Rauchverbot unzulässig

Zwar kann laut "Randstad" ein uneingeschränktes Rauchverbot für Mitarbeiter nicht erlassen werden, da das Rauchen am Arbeitsplatz unter das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung fällt, ein Rauchverbot kann jedoch für den ganzen Arbeitsbereich oder einen Teil davon verhängt werden, denn: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher in ihrem Betrieb zu schützen.

Raucherpausen

Anders sieht es da bei Raucherpausen aus. Unter Berufung auf "kanzlei-chevalier" können Arbeitgeber zwar das Rauchen während der Arbeitszeit untersagen und Raucherpausen verbieten, Raucher dürfen jedoch zum Beispiel in ihrer Mittagspause, die nicht zur Arbeitszeit zählt, jederzeit eine Fluppe durchziehen. Wer jedoch trotz Rauchverbot seiner Sucht außerhalb einer offiziellen Pause frönt, kann abgemahnt werden. Ein wiederholter Verstoß kann sogar zur Kündigung führen.

Der Betriebsrat hat allerdings ein Mitspracherecht bezüglich eines betrieblichen Rauchverbotes. Wollen rauchende Mitarbeiter sich gegen ein Rauchverbot zur Wehr setzen, sollten diese sich an den Betriebsrat wenden.

Grundsätzlich gilt: Für regelmäßige Unterbrechungen der Arbeitstätigkeit durch Raucherpausen gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung. Es gelten die Vorgaben des Vorgesetzten - und die kann man erfragen. Sind Raucherpausen am Arbeitsplatz nicht vorgesehen, muss bis zur Mittagspause aufs Rauchen verzichtet werden.

Raucher sind während Raucherpausen nicht versichert

Sind Raucherpausen erlaubt, sollte man tunlichst darauf achten, sich nicht zu verletzten. Laut "Randstad" sind solche Unterbrechungen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung am Arbeitsplatz gedeckt, da Rauchen "keinen sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit" besitzt. Der Tabakkonsum ist demnach eine persönliche Angelegenheit. "Passiert Arbeitnehmern während einer Raucherpause ein Unfall, sind sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Auch auf dem Weg in die Pause gilt eine Verletzung, zum Beispiel durch einen Sturz, nicht als Arbeitsunfall.", heißt es dazu.