Übergangsphase geht zu Ende

Große Änderung im Fleischregal - ab 2025 tritt diese neue Vorschrift in Kraft

Erik Thieme

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27.12.2024, 12:45 Uhr
Schweinefleisch muss in Zukunft anders gekennzeichnet werden.

© imago images/Manuel Geisser Schweinefleisch muss in Zukunft anders gekennzeichnet werden.

Deutschland ist einer der größten Produzenten für Schweinefleisch in Europa, nur Spanien produziert noch mehr. 2023 hielten die deutschen Betriebe rund 21,2 Millionen Schweine. Ein großer Teil der Tiere kommt aus Bayern (11 Prozent), Spitzenreiter sind Nordrhein-Westfalen (28 Prozent) und Niedersachsen (33 Prozent).

Auch weil sich im Ernährungsreport 2023 - einer repräsentativen Befragung der Bürger durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - 86 Prozent der Menschen für eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Haltungsform aussprachen, beschloss der Bundestag im August 2023 ein entsprechendes Gesetz.

Mehr Transparenz durch eine einheitliche Kennzeichnung

Die neue Kennzeichnung soll "für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen", erklärt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL). Vorerst gilt die neue Kennzeichnungspflicht allerdings nur für unverarbeitetes Schweinefleisch. Es ist geplant, das Gesetz auch auf andere Tierarten sowie für Gastronomieprodukte auszuweiten. Einen Termin gibt es dafür aber noch nicht.

Die Haltungsformen sind in fünf Unterkategorien unterteilt, die von den Mindestanforderungen bis hin zu den Voraussetzungen der EU-Öko-Verordnung reichen.

Die neuen Haltungsformen im Detail.

Die neuen Haltungsformen im Detail. © Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Die Kennzeichnung beschränkt sich bislang allerdings nur auf die Mastbetriebe. Vorgelagerte Bereiche wie die Ferkelerzeugung sollen zukünftig ebenfalls berücksichtigt werden.

Verpflichtend ab September

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist zwar bereits in Kraft getreten, aktuell gilt für die Hersteller jedoch noch eine zweijährige Übergangsfrist. So lange können die Unternehmen ihre Produkte zwar schon nach den neuen Maßstäben kennzeichnen. Verpflichtend wird es erst ab September 2025.

Für Fleisch aus dem Ausland gilt das Gesetz übrigens nicht. Das sei weder mit EU-Recht noch mit internationalen Vereinbarungen im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbar gewesen, so das BZL.

Vielen geht die Pflicht nicht weit genug

Obwohl das Gesetz für mehr Transparenz sorgt, gab es auch Kritik. Mehrere Verbraucher- und Tierschutzorganisationen bemängelten in einem offenen Brief, dass Tierschutzprobleme in allen Haltungsformen vorkämen. Dementsprechend könne die Haltungsform nur wenig darüber aussagen, wie es den Tieren tatsächlich gehe.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen, also dem Bundesland mit der größten Schweinehaltung in Deutschland, bezeichnete die Änderungen zwar als ersten Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem berücksichtige das neue Label "nur einen kleinen Ausschnitt im Leben der Tiere, nämlich die Mast". Zudem forderte die Verbraucherzentrale verbindliche Termine für eine Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

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