Praktische Tipps

Flug verpasst wegen langer Wartezeit: In diesen Fällen gibt es Schadensersatz

30.6.2022, 05:50 Uhr
Lange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen können dazu führen, dass Sie Ihren Flug verpassen.

© IMAGO/Droese, IMAGO/localpic Lange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen können dazu führen, dass Sie Ihren Flug verpassen.

Bei überlangen Wartezeiten an Flughafen- Sicherheitskontrollen haben Passagiere unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz durch die Bundesrepublik. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor.

Klage und Feststellung des Gerichts

Das OLG sprach zwei Klägerinnen in einem veröffentlichten Urteil Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu, nachdem sie ihren Fernflug am Frankfurter Flughafen verpasst hatten, obwohl sie sich an die zeitlichen Vorgaben gehalten hatten. Grund für die Verzögerung waren die langen Wartezeiten an den von der Bundespolizei organisierten Passagier-Kontrollen.

Nach Feststellung des Gerichts hatten die beiden Frauen bereits knapp drei Stunden vor dem geplanten Abflug in die Dominikanische Republik am Schalter eingecheckt und sich danach ohne vorwerfbare Verzögerungen auf den Weg zum Flugsteig gemacht. Der Flughafen hatte an dem fraglichen Tag einen Check-In zwei Stunden vor Abflug empfohlen. Spätestens 90 Minuten vor Schließung des Gates erreichten die Klägerinnen die Kontrollstelle für Passagiere und Handgepäck, wo sie so lange warten mussten, dass der Zutritt zum Flugzeug bereits geschlossen war.

Unzumutbare Sonderopfer

Die Klägerinnen hielten der Bundespolizei vor, die von privaten Dienstleistern durchgeführten Kontrollen nicht ausreichend organisiert zu haben. Das OLG erkannte in seinem rechtskräftigen Urteil (Az. 1 U 220/20) zwar keine Verletzung der Amtspflichten insbesondere zur personellen Ausstattung der Kontrollen an. Der staatliche Eingriff habe aber bei den Passagieren zu einem unzumutbaren Sonderopfer geführt. "Ein Fluggast muss sich aber nicht auf eine beliebige Dauer einstellen, sondern darf sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten", erklärte das OLG.

Doch das Urteil von Oberlandesgericht sei nicht allgemeingültig, erklärt Anwalt Paul Degott dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gegenüber. "Man muss aber wissen, dass jedes andere Gericht auch anders entscheiden kann. Da sind die Gerichte in Deutschland frei", fügt er hinzu.

Praktische Tipps

Sollte es dazu kommen, dass Sie Ihren Flug aufgrund überlanger Wartezeiten verpassen, empfiehlt Anwalt Degott den Fluggästen, folgendermaßen vorzugehen:

- Merken Sie sich, wann Sie am Flughafen angekommen sind, sich in der Schlange gestellt haben und Ihr Check-In gemacht haben.

- Halten Sie die genaue Dokumentation der Uhrzeiten fest, zum Beispiel mit Fotos.

- Wissen sollten Sie auch, wie viele Schalter geöffnet waren und wie lange die Schlangen waren.

- Sie können das Personal auf einen bald anstehenden Flug hinweisen und gegebenenfalls bei der Fluggesellschaft anrufen lassen.

Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Anfragen immer dokumentieren.