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Banküberweisung zurückziehen – So funktioniert es

Elias Thiel

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24.9.2023, 10:00 Uhr
Hier erfahren Sie, ob Sie eine Überweisung zurückholen können.

© Herrmann Agenturfotografie via www.imago-images.de Hier erfahren Sie, ob Sie eine Überweisung zurückholen können.

In diesem Artikel:

Fehler in der Überweisung können schnell passieren – oftmals lässt sich der Schaden jedoch schnell wieder beheben. Allerdings sollte man einige Dinge beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Überweisung zurückbuchen lassen und Ihr Geld nach der Überweisung zurückholen können.

Die Dauer von Überweisungen wird vom § 675s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Darin steht, dass eine Online-Überweisung im Europäischen Wirtschaftsraum in der Regel einen Werktag dauert. Dies bedeutet, wenn ein Kunde beispielsweise am Montag eine SEPA-Überweisung über sein Online-Banking oder am Bankschalter in Auftrag gibt, sollte das Geld spätestens am Dienstag auf dem Konto des Zahlungsempfängers bei dessen Zahlungsinstitut eingehen.

Demnach dauert der Vorgang bei der normalen SEPA-Überweisung in der Regel einen Arbeitstag. Geschäftstage umfassen nur die Tage von Montag bis Freitag. Also buchen Banken an Samstagen und Sonntagen keine Überweisungen, sodass man mehr Zeit für die Revision hat.

Allerdings ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung nicht für Überweisungen gilt, die auf herkömmliche Weise per Vordruck getätigt werden.

Wer die Zahlung mit einem Papier-Überweisungsträger in Auftrag gegeben hat, muss möglicherweise auch zwei Tage warten. Denn für Überweisungen, die am Bankschalter auf Papier ausgeführt werden, gilt aktuell immer noch eine Frist von zwei Werktagen. Wenn es sich um Überweisungen in einer Fremdwährung handelt, kann es auch bis zu vier Werktage dauern, bis sie abgeschlossen sind.

Bei einer Echtzeit-Überweisung landet das Geld innerhalb weniger Sekunden auf dem Konto des Empfängers.

Im Gegensatz zu Lastschriften, bei denen eine Rückbuchung möglich ist, gestaltet sich dieser Vorgang bei Überweisungen in der Regel schwieriger.

Allerdings treten solche Fehler heutzutage seltener auf als früher. Wenn beispielsweise beim Online-Banking eine falsche IBAN angegeben wird, kann diese unter Umständen keiner Kontonummer zugeordnet werden.

Somit erhält man eine Fehlermeldung, die die Überweisung automatisch blockiert. Das Gleiche gilt, wenn man einen solchen Fehler auf dem Überweisungsformular macht und die Bank die Überweisung elektronisch erfasst. In beiden Fällen wird das Geld nicht überwiesen.

Wenn man hingegen eine gültige IBAN eingegeben hat, aber aus Versehen einen falschen Betrag oder die IBAN eines falschen Empfängers verwendet hat, sollte man sich umgehend an seine Bank wenden.

Möglicherweise kann sie die Überweisung noch stoppen, obwohl die Chancen hierfür gering sind. Daher ist es ratsam, lieber sofort anzurufen. Bei Überweisungen am Bankschalter gibt es etwas bessere Chancen als beim Online-Banking, aber dennoch sollte man schnell handeln.

Wenn das Geld bereits auf einem anderen Konto gutgeschrieben wurde, ist es zu spät. Die Bank hat dann keinen direkten Zugriff mehr auf den Betrag. Man kann jedoch eine Rücküberweisung beantragen. Die Bank wird dann die andere Bank kontaktieren, und die Bank des (falschen) Empfängers wird ihren Kunden auffordern, das Geld zurückzuerstatten.

Allerdings gibt es keine Garantie dafür, dass dies funktioniert. Auch die eigene Bank ist nicht dazu verpflichtet, das Geld zu erstatten.

Darüber hinaus können Banken auch Gebühren für diesen Rückholservice erheben. Wenn nur eine geringe Summe an den falschen Empfänger gegangen ist, lohnt sich der Aufwand möglicherweise gar nicht.

Ja, in vielen Fällen lässt sich eine fehlerhafte Überweisung auch wieder korrigieren. Zum Beispiel wird bei einer Doppelüberweisung, bei der der gleiche Betrag mit dem gleichen Verwendungszweck zweimal an denselben Empfänger gesendet wird, häufig die Bank tätig. Dieser Fehler ist so offensichtlich, dass die Bank diesen normalerweise korrigiert.

Ebenso unkompliziert ist die Situation bei einer ungültigen IBAN oder einer falschen Bankkontonummer. Bei Online-Überweisungen wird ein Fehler dieser Art ohnehin sofort erkannt, da das System eine entsprechende Fehlermeldung ausgibt. Wenn eine Überweisung auf herkömmliche Weise per Formular an eine nicht existierende IBAN erfolgt, wird der Betrag automatisch zurückgebucht.

  • SEPA-Überweisung zurückholen
    Im Falle einer fehlerhaften SEPA-Lastschriftverfahrens bestehen ebenfalls gute Chancen auf eine Rückerstattung. Die meisten Online-Banking-Plattformen bieten eine entsprechende Funktion an, mit der getätigte Lastschriften zurückgebucht werden können.
    Wenn beispielsweise der Mobilfunkanbieter zu viel abbucht, kann der überschüssige Betrag innerhalb von acht Wochen ab dem Abbuchungsdatum zurückgefordert werden. Wenn Geld fälschlicherweise vom Girokonto abgebucht wird, also gar keine Einzugsermächtigung vorliegt, können Betroffene innerhalb der nächsten 13 Monate eine Rückerstattung beantragen.
  • Überweisung zurückholen bei Betrugsverdacht
    Via Vorkasse zu bezahlen und dann die bestellte Ware nicht zu erhalten, ist ein Risiko, das es in fragwürdigen Online-Shops leider gibt. Bei einem Betrug ist es entscheidend, sofort die eigene Bank zu kontaktieren und zusätzlich eine Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.
    Die Möglichkeit, das Geld zurück auf das eigene Girokonto zu bekommen, hängt jedoch vor allem von der gewählten Zahlungsmethode ab.
  • Kreditkartenzahlung
    Bei Kreditkartenzahlungen mit Mastercard, Visa oder American Express besteht die Möglichkeit, über das Chargeback-Verfahren eine Reklamation vorzunehmen. Dies erfordert in der Regel das Ausfüllen eines Reklamationsformulars, innerhalb von 120 Tagen nach der Transaktion. Dieses Formular wird von der Bank bereitgestellt, die die Kreditkarte ausgibt.
  • PayPal
    Im Betrugsfall stellt PayPal die Möglichkeit eines Käuferschutz-Antrags zur Verfügung. Dafür muss das Problem zuerst dem Zahlungsdienstleister gemeldet werden. Anschließend hat man 20 Tage Zeit, um den Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Ab diesem Zeitpunkt fungiert das Unternehmen als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer.
  • Echtzeit-Überweisung zurückholen
    Echtzeit-Überweisungen können im Gegensatz zu normalen Überweisungen nicht zurückgeholt werden. Der Betrag landet in der Regel innerhalb weniger Sekunden auf dem Konto des Empfängers.

Die Kosten für die Rückforderung einer Überweisung werden von jedem Unternehmen individuell in den jeweiligen Gebührentabellen festgelegt. In den meisten Fällen betragen die Gebühren bei den verschiedenen Kreditinstituten zwischen 8 und 20 Euro.

Darf der Fehlempfänger das Geld behalten?

Nein, der Fehlempfänger darf grundsätzlich das Geld nicht behalten. Hierbei handelt es sich um die Rechtsfigur der "ungerechtfertigten Bereicherung". Wenn ein Empfänger ohne rechtlichen Grund Geld bekommt, ist er zur Herausgabe verpflichtet. Dies legt § 812 BGB fest.

Eine Ausnahme gibt es möglicherweise, wenn der Empfänger das Geld schon ausgegeben hat und nicht wusste, dass es ihm nicht zusteht. Hier kommt unter Umständen die sogenannte Entreicherung zur Geltung.

Falscher Name bei Überweisung: Wer haftet?

Die Verantwortung für den Fehler liegt bei der Person, die den Überweisungsschein oder das Formular fehlerhaft ausgefüllt hat. In manchen Fällen sendet die Bank die Überweisung möglicherweise zurück, wenn es Unstimmigkeiten bei den Empfängerdaten gibt. Leider ist dies jedoch nicht immer der Fall.

Seit der Einführung der EU-Richtlinie für Bankgeschäfte im Jahr 2009 sind Finanzinstitute nicht mehr gesetzlich verpflichtet, den Namen des Zahlungsempfängers mit der Kundenkennung – seit Februar 2016 die IBAN – bei Überweisungen abzugleichen. Seitdem tragen Bankkunden selbst die Verantwortung für ihre Eingaben und sollten daher vor jeder Überweisung Angaben wie den Namen des Empfängers, den Verwendungszweck und insbesondere die IBAN sorgfältig überprüfen.

Zwar können Sie sich nie zu 100 Prozent von Betrugsversuchen und Fehler schützen, dennoch gibt es einige Präventionsmaßnahmen, die Sie ergreifen können, um das Risiko zu minimieren:

Kontoauszug regelmäßig überprüfen

Ein kleiner Fehler bei der Eingabe der Kontonummer kann dazu führen, dass der Betrag an die falsche Person überwiesen wird. Daher ist es ratsam, sowohl den Überweisungsauftrag als auch den Kontoauszug regelmäßig zu überprüfen.

Bankdokumente aufheben

Um eine Überweisung rückgängig zu machen, ist normalerweise ein Dokument erforderlich, das die fehlerhafte Transaktion schriftlich festhält. Dies kann das Überweisungsformular oder der Kontoauszug sein, entweder in physischer oder digitaler Form. Wer diese Unterlagen nicht mehr besitzt, kann sich an die jeweilige Bank wenden, um eine Kopie anzufordern.

Frist beachten

Für fehlerhafte SEPA-Lastschriftverfahren gibt es relevante Fristen. Man hat insgesamt acht Wochen ab dem Abbuchungstag Zeit, um einen Betrag zurückzufordern. Wenn es kein gültiges Lastschriftmandat für den abgebuchten Betrag gibt, hat man sogar 13 Monate Zeit, um die Rückforderung durchzusetzen.

Auffällige Fehler

In einigen Fällen (speziell bei eindeutigen Fehlern wie Doppelüberweisungen mit dem gleichen Betrag und Verwendungszweck an denselben Empfänger) kann die Rückbuchung einer fehlerhaften Überweisung sehr unkompliziert sein. Die Bank kann sich den Betrag im Regelfall problemlos zurückholen, wenn solche Doppelbuchungen auftreten.