Was Sie dafür tun müssen

Milliarden Euro liegen auf herrenlosen Konten: Steht Ihnen davon ein Teil zu?

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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28.7.2022, 13:31 Uhr
Milliarden Euro liegen herrenlos auf deutschen Konten herum, weil die Eigentümer verstorben sind.

© via www.imago-images.de, NN Milliarden Euro liegen herrenlos auf deutschen Konten herum, weil die Eigentümer verstorben sind.

"Nachrichtenlose Konten" oder "nachrichtenlose Assets" - so heißen in Deutschland Konten, deren Eigentümer verstorben sind beziehungsweise wo zu den Inhabern seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht. Schätzungen zufolge sind es in Deutschland insgesamt zwei bis neun Milliarden Euro, die herrenlos bei Banken und Geldinstituten herumliegen.

Die Rechtslage dazu ist klar: Geldinstitute sind dazu verpflichtet, das Guthaben aufzubewahren und gegebenenfalls an Erben auszuzahlen - auch wenn die letzte Transaktion schon Jahre zurückliegt. Kontoführungsgebühren werden allerdings weiterhin abgebucht und schmälern somit die Summe auf dem Konto.

Erst nach 30 Jahren muss das Geld laut Finanzamt ausgebucht und versteuert werden. Erben können sich danach aber trotzdem noch bei der Bank melden und bekommen die Summe zurück, die bis dahin als Gewinn bei der Bank verbleibt. Das Geld verfällt somit nie.

Doch wie findet man heraus, ob ein Verwandter noch so ein "nachrichtenloses" Konto besitzt? Der Weg ist derzeit noch kompliziert. Bürgerinnen und Bürger müssen selbst aktiv werden und bei den verschiedenen Banken Nachforschungen anstellen.

Nachrichtenloses Konto - So finden Sie das Geld von Verstorbenen

Bei der Sparkasse können Sie per Mail den Erbschein unter nachforschung@dsgv.de einreichen. Zudem müssen Sie Ihre Anschrift und den letzten Wohnort des Verstorbenen nennen. Sollte ein Konto vorhanden sein, werden Sie per Post benachrichtigt. Bei Volks- und Raiffeisenbanken finden Sie weitere Informationen auf der Website des zentralen Kontonachforschungs-Service. Erben müssen dann den Weg über das jeweilige Bundesland und den Regionalverband gehen. Die interaktive Karte auf der Website hilft dabei, die jeweiligen Kontaktdaten zu finden. Auch hier brauchen Sie zwingend einen Erbschaftsnachweis. Bei Bausparkassen und öffentlichen Banken, zum Beispiel der Deutschen Kreditbank oder Commerzbank, müssen Sie sich direkt an das jeweilige Institut wenden. Bei allen Nachforschungen können allerdings auch Gebühren anfallen.

Der Bundesrat möchte es den Erben erleichtern, Auskünfte über unbekannten Konten und Depots zu erhalten. Dazu wurde im Jahr 2020 bereits eine Studie ausgeschrieben. Die Bundesregierung will das Guthaben auf nachrichtenlosen Konten jedoch zur Förderung des Gemeinwohls nutzen. Bis eine Entscheidung fällt, müssen Erben weiterhin den langwierigen Weg über die einzelnen Geldinstitute gehen.

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