Schadenersatz bei Facebook

Sechs Millionen Deutsche betroffen: Verschafft Ihnen ein Brief tatsächlich 1.000 Euro?

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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10.11.2022, 12:34 Uhr
Durch die Datenpanne bei Facebook sind persönliche Informationen von Millionen Nutzern an die Öffentlichkeit gelangt. Mit einem Schreiben können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen.

© imago images/Kirchner-Media, NN Durch die Datenpanne bei Facebook sind persönliche Informationen von Millionen Nutzern an die Öffentlichkeit gelangt. Mit einem Schreiben können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen.

Bei dem Vorfall im Frühjahr 2021 wurden über eine halbe Milliarde Datensätze mit persönlichen Informationen ins Netz gestellt - darunter auch Handynummern von Facebook-Userinnen und -Usern. In Deutschland waren von dem Datenleck rund sechs Millionen Menschen betroffen. Ob Sie darunter sind, können Sie hier nachprüfen.

Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll ihnen ein Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zustehen. Jetzt gibt es laut dem Portal Chip.de erste Gerichtsurteile, die dies bestätigen. Unter anderem vom Landgericht Zwickau.

Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, ebenso hat Facebook teilweise Einspruch eingelegt. Trotzdem können Betroffene mit einem Schreiben zumindest ihre Forderungen gegenüber Facebook geltend machen. Denn ohne diesem Schreiben gibt es keine Chance auf die 1.000 Euro. Hier gibt es für Betroffene ein Musterformular zum Download.

Das ausgefüllte Formular sollten Sie erst per Mail an den Facebook-Konzern Meta schicken. Die E-Mail-Adresse lautet: impressum-support@support.facebook.com. Sollten Sie nach drei Tagen keine Antwort erhalten, rät Stiftung Warentest dazu, den Musterbrief ausgedruckt zusammen mit einigen Spam-Beispielnachrichten, die Sie wegen der Datenlücke erhalten haben, per Einschreiben mit Rückschreiben an Meta in Irland zu schicken. Die Kosten dafür betragen etwa 7 Euro.

Der Anspruch verjährt Experten zufolge erst 2024. Sie können sich also auch noch etwas Zeit lassen mit dem Schreiben. Verpassen sollten Sie es aber nicht, wenn Sie die 1.000 Euro Schadenersatz geltend machen wollen.

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