Regeln ändern sich

Neue Verordnung: Wer ab heute noch Anspruch auf einen PCR-Test hat

12.2.2022, 15:19 Uhr
Künftig sollen die Kapazitäten von PCR-Tests gezielter genutzt werden.

© Julian Stratenschulte/dpa Künftig sollen die Kapazitäten von PCR-Tests gezielter genutzt werden.

PCR-Tests gibt es künftig nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest von einer Teststelle. Die angepasste Teststrategie der Bundesregierung tritt damit in Kraft. Ziel sei es, die Testkapazitäten aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen noch gezielter als bislang einzusetzen.

Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht demnach nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen - auch hier wird künftig ein positiver Antigen-Schnelltest benötigt. Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten "freizutesten", sollen künftig Schnelltests reichen.

Bei Labor-Auswertungen sollen PCR-Tests von Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie müssen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest haben.

Verwandte Themen