Homöopathie bei Tieren: Verfassungsgericht äußert sich zu Klagen
15.11.2022, 17:36 UhrDer Beschluss wird am Mittwoch (9.30 Uhr) schriftlich veröffentlicht. Das Verbot ergibt sich aus dem neuen Tierarzneimittelgesetz, das seit dem 28. Januar in Kraft ist. Danach dürfen bestimmte Arzneimittel nur noch angewandt werden, wenn eine Tierärztin oder ein Tierarzt sie verschreibt.
Die klagenden Heilpraktikerinnen betreiben alle eine Therapieform, für die keine speziellen Tierhomöopathika zur Verfügung stehen. Sie machen geltend, dass die Neuregelung für sie faktisch ein Berufsverbot bedeute. Dabei hätte es aus ihrer Sicht ausgereicht, den Tierarzt-Vorbehalt zum Beispiel nur für Tiere einzuführen, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Die Frauen behandeln vor allem Hunde, Katzen und Pferde, zum Teil auch Kleintiere.
Einen Eilantrag, um das Gesetz in diesem Punkt zu stoppen, hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter im Januar abgewiesen. Sie hatten damals aber mitgeteilt, dass die Regelung im eigentlichen Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden genauer überprüft werde.
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