Schon ab 2024

Gesetzesentwurf: Der Kinderreisepass soll abgeschafft werden

25.5.2023, 11:50 Uhr

Den Kinderreisepass soll es schon bald nicht mehr geben.  © Fabian Sommer, dpa

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Darin geht es um die Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens. Konkret will das Bundeskabinett den Verwaltungsaufwand für die Ämter reduzieren und die Bürgerinnen und Bürger durch vereinfachte Abläufe entlasten. In dem Entwurf steht, es soll "für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente erzielt (...) werden". Darum soll bald der Kinderreisepass von der Bildfläche verschwinden.

Ärgerlich, denn dieser ist mit lediglich 13 Euro erheblich günstiger als ein Reisepass für Erwachsene. Bei Personen unter 24 Jahren kostet dieser 37,50 Euro, ab 24 Jahre schlägt er mit 60 Euro zu Buche. Vor allem für eine einmalige Reise außerhalb der EU lohnt sich der günstigere Kinder-Pass also für die meisten Eltern.

Die Pässe für Erwachsene sind sechs (für unter 24-Jährige) und zehn Jahre gültig. Seit Januar 2021 ist die Gültigkeit von Kinderreisepässen auf ein Jahr begrenzt, kann aber jährlich für sechs Euro verlängert werden. Er gilt nur für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr und besitzt keinen Chip. Das Bundeskabinett kritisiert an dem Pass vor allem den hohen Aufwand, den die jährliche Verlängerung mit sich bringt.

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Das Dokument ist außerdem nur eingeschränkt nutzbar, denn nicht alle Länder akzeptieren diesen bei der Einreise. Die USA sowie einige afrikanische Länder erkennen diesen beispielsweise nicht an. Auch deshalb soll eine einheitliche Lösung für Passdokumente entwickelt werden. Die Abschaffung bringt jedoch nicht nur Vorteile mit sich. Vor allem auf Bürgerinnen und Bürger mit einem Säugling oder Kleinkind könnten dabei höhere Kosten zukommen.

Wenn es den günstigen Kinderreisepass nicht mehr gibt, muss für Reisen außerhalb der EU ein teurer Pass für 37,50 Euro beantragt werden. Dieser ist an sich sechs Jahre gültig. Da Kinder sich aber im Wachstum im Gegensatz zu ihren Eltern noch stark verändern, verliert das Dokument meist schon vorher seine Gültigkeit. Das bedeutet, beim nächsten Urlaub muss bereits vor Ablauf der sechs Jahre ein neuer Ausweis mit aktuellen Passfotos beantragt werden.