Rentenmodelle

Altersteilzeit: Für wen eignet sich die Teilzeitrente?

Elias Thiel

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29.11.2024, 09:50 Uhr
Wer sich dem Ruhestand widmen möchte, kann auf verschiedene Rentenmodelle zugreifen. Wie funktioniert Altersteilzeit?

© IMAGO / peopleimages.com Wer sich dem Ruhestand widmen möchte, kann auf verschiedene Rentenmodelle zugreifen. Wie funktioniert Altersteilzeit?

In diesem Artikel:

Wer nicht bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten möchte, kann in Altersteilzeit gehen und hier die Arbeitszeit schrittweise reduzieren. Aber was ist die Altersteilzeit vor der Rente, wie funktioniert sie, welche Modelle gibt es und welche Vor- und Nachteile gehen damit einher?

Alles rund um das Thema Altersteilzeit gibt es in dem folgenden Artikel.

Die Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt wird. Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht es älteren Beschäftigten, schrittweise aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand überzugehen. Diese Regelung hat natürlich verschiedene Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge.

Altersteilzeit bietet im Vergleich zur normalen Teilzeit einige Vorteile. Der Arbeitgeber stockt das Gehalt auf und übernimmt einen Teil der Rentenbeiträge, sodass man mehr verdient als in gewöhnlicher Teilzeit. Dennoch muss man Gehaltseinbußen im Vergleich zur Vollzeit hinnehmen. Daher sollte man genau prüfen, ob das Altersteilzeit-Gehalt den gewünschten Lebensstandard deckt – immer in Relation zum Mehr an Freizeit.

Wichtig ist auch: Eine Rückkehr in Vollzeit ist unter normalen Umständen nicht möglich.

Nach dem Altersteilzeitgesetz kann die Altersteilzeit frühestens ab dem 55. Lebensjahr beginnen und erstreckt sich bis zum regulären Renteneintritt.

Arbeitnehmer können ab dem 55. Lebensjahr die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren – ganz gleich, ob in Voll- oder Teilzeit. Auch Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II werden angerechnet. Wichtig ist, dass die Altersteilzeit mindestens bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn andauern muss. Auch Teilzeitbeschäftigte können eine Arbeitsteilzeit in Anspruch nehmen, wenn sie dies mit ihrem Arbeitgeber so vereinbaren.

Achtung: Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer. Vielmehr wird die Vereinbarung freiwillig zwischen Arbeitnehmer und -geber getroffen. In einigen Fällen gibt es bereits Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Nun stellt sich die Frage "Wie genau funktioniert die Altersteilzeit?". Tatsächlich ist die Funktionsweise sehr einfach: Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit wird um die Hälfte der Stunden reduziert (beispielsweise 20 statt 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche). Folglich wird die versicherungspflichtige Beschäftigung gemäß SGB III fortgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt des Arbeitnehmers aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten.

Bei der Teilzeitrente sind verschiedene Zeitmodelle möglich.

  • Blockmodell
    Das bekannteste Modell der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Dieses Modell ermöglicht es den Arbeitnehmern, früher als mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Dabei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt: In Phase 1 (Arbeitsphase) arbeiten Beschäftigte regulär weiter, während in der zweiten Phase (Freistellungsphase) nicht mehr gearbeitet werden muss.
  • Gleichverteilungsmodell
    Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit um die Hälfte reduziert. Beispiele dafür sind halbe Arbeitstage (4 Stunden anstelle von 8 Stunden am Tag) oder weniger Arbeitstage pro Woche (beispielsweise 2,5 Tage statt 5 Tage die Woche).
  • Individuelles Modell
    Zuletzt können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit auch individuell vereinbaren. Dies wird häufig in Form einer langsamen Reduzierung der Arbeitszeit umgesetzt.

Ein wichtiger Aspekt beim Arbeiten ist das Gehalt. Wer früher mit dem Arbeiten aufhört oder die Stunden reduzieren möchte, muss mit Gehaltseinbußen rechnen.

Das Gehalt wird halbiert (minus 50 Prozent des vorherigen Gehalts) und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Dieser aufgestockte Betrag unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt und ist sozialabgaben- und steuerfrei. Durch den Progressionsvorbehalt kann es sein, dass man durch den steuerfreien Aufstockungsbetrag auf die restlichen Einnahmen mehr Steuern bezahlt.

Achtung: Der Arbeitgeber ist lediglich sechs Jahre verpflichtet, den Aufstockungsbetrag zu zahlen. Dies gilt leider auch dann, wenn die Altersteilzeit länger andauert.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Ziel ist es, die verursachten Renteneinbußen aufzufangen. Jedoch können Sonderzahlungen des Arbeitgebers (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) in der Altersteilzeit entfallen.

Auch beim Blockmodell oder individuellen Altersteilzeitmodellen wird das vorherige Gehalt halbiert (sowohl in Phasen, in denen man Vollzeit als auch Teilzeit arbeitet). Die andere Hälfte wird erst dann ausgezahlt, wenn man nicht mehr oder nur noch teilweise arbeitet. Daher wird die zunächst einbehaltene Hälfte des Gehalts zu einem sogenannten "Wertguthaben", ähnlich wie ein Sparschwein. Aus diesem kann man sich während der Freistellungsphase bedienen.

Man muss sich auch keine Sorgen machen, dass der Arbeitgeber bei einer Insolvenz auf das Wertguthaben zugreift, um offene Rechnungen zu begleichen. Der Arbeitgeber ist gemäß § 7e SGB IV verpflichtet, das Wertguthaben separat gegen Insolvenzen und ähnliche Risiken abzusichern. Man erhält das Wertguthaben also in jedem Fall ausgezahlt.

Auch in Altersteilzeit können Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen. Wenn dies in der Freistellungsphase der Fall ist, stellt dies kein Problem dar. Wenn man in der Arbeitsphase krank wird, spielt die Länge der Krankheit eine Rolle. Wer sechs Wochen oder kürzer krank ist, profitiert von der ganz normalen Entgeltfortzahlung und erhält ein volles Gehalt. Dies ändert nichts an der Laufzeit der Altersteilzeit.

Wenn Arbeitnehmer allerdings mehr als sechs Wochen krank sind, bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse. Das Krankengeld wird auf Basis des Teilzeitgehalts berechnet, ohne Berücksichtigung des Aufstockungsbetrags. Dies führt zu einer spürbaren Reduzierung des monatlichen Einkommens.

Wurde dies vereinbart, kann der Arbeitgeber das Krankengeld mit einem steuer- und sozialabgabenfreien Betrag aufstocken. Dabei muss man jedoch beachten, dass das aufgestockte Brutto-Krankengeld nicht höher sein darf als das ursprüngliche Nettogehalt ohne Aufstockungsbetrag. Überschreitet man diese Grenze, wird das Krankengeld von der Krankenkasse vorübergehend nicht ausgezahlt und ruht.

Achtung: Bei längerer Krankheit kann sich der Beginn der Freistellungsphase im Altersteilzeitmodell verzögern, da man während des Krankengeldbezugs kein weiteres Wertguthaben aufbaut. Das Krankengeld stammt von der Krankenkasse und es gibt keinen Teil des Gehalts, der für das Wertguthaben verwendet wird. In solchen Fällen ist das Wertguthaben häufig nicht ausreichend, um die Freistellungsphase zu finanzieren. Deshalb vereinbaren Altersteilzeitverträge mitunter, dass man Krankentage über sechs Wochen hinaus nacharbeitet.

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Mit dem Altersteilzeitmodell gehen sowohl Vor- als auch Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einher.

Altersteilzeit - Vorteile für Arbeitnehmer

Diese Vorteile bietet die Arbeitsteilzeit für Arbeitnehmer:

  • Verbesserte Work-Life-Balance (mehr Freizeit und Zeit mit der Familie)
  • Einkommenssicherheit
  • Gesundheitliche Vorteile (weniger Stress)
  • Rentenförderung (deutlich geringer ausfallende Renteneinbußen und mehr anteilige Rentenpunkte als bei regulärer Teilzeit)
  • Flexibler Übergang in den Ruhestand
  • Altersteilzeit - Nachteile für Arbeitnehmer

Jedoch gibt es auch einige Risiken oder Fallen bei der Altersteilzeit für Arbeitnehmer:

Potenzielle Probleme mit der Umsetzung

  • Geringerer Rentenanspruch trotz Aufstockung durch den Arbeitgeber
  • Gehaltseinbußen für Arbeitnehmer im Vergleich zur Vollzeitarbeit
  • Sonderzahlungen wie Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können entfallen

Altersteilzeit - Vorteile für Arbeitgeber

Arbeitgeber profitieren von folgenden Vorteilen:

  • Reduktion der Personalkosten durch die Halbierung der zu leistenden Stunden bis zum Renteneintritt
  • Sozialverträglicher Personalabbau
  • Wertschätzung älterer Arbeitnehmer
  • Stärkung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung
  • Planbarkeit des Personalbedarfs

Altersteilzeit - Nachteile für Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber bestehen bei der Altersteilzeit einige Nachteile:

  • Finanziell erhöhter Aufwand durch Aufstockungsbeträge (pro geleisteter Arbeitsstunde)
  • Organisatorische Herausforderungen und erforderliches Know-how