Wichtige Merkmale

Bußgeld möglich: Wie erkenne ich, ob mein Fahrrad verkehrssicher ist?

Simone Madre

SEO-Redakteurin

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21.2.2023, 08:50 Uhr
Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, braucht es die richtige Beleuchtung. Aber auch Reflektoren sind wichtig.

© Florian Gaertner/photothek.net via www.imago-images.de Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, braucht es die richtige Beleuchtung. Aber auch Reflektoren sind wichtig.

In Deutschland ist genau festgeschrieben, wie ein Fahrrad ausgestattet sein muss, um auf die Straße zu dürfen. Geregelt ist dies in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie regelt, welche Voraussetzungen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erfüllen müssen. Halten Sie sich nicht daran, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verlangt werden kann.

Verkehrssicheres Fahrrad: Diese Merkmale müssen erfüllt sein

Bei der Beleuchtung vorgeschrieben sind Frontscheinwerfer und Rücklicht, die über einen Dynamo mit Strom versorgt werden. Auch abnehmbare Lichter, die von Akkus oder Batterien betrieben werden, sind erlaubt. Diese muss man laut dem Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) tagsüber nicht unbedingt am Fahrrad haben. In der Dämmerung, in der Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen müssen sie aber benutzt werden. Bei Pedelecs ist die Stromversorgung der Beleuchtung über den Antriebsakku grundsätzlich zulässig.

Darüber hinaus braucht das Fahrrad:

  • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
  • eine helltönende Klingel
  • ein nach vorne wirkender weißer Reflektor (kann am Frontscheinwerfer sitzen)
  • ein roter Reflektor hinten (darf ins Rücklicht integriert sein)
  • gelbe Reflektoren an den Pedalen, die nach vorne und hinten wirken
  • weiße Reflektor-Elemente an den Längsseiten des Fahrrads - etwa Streifen an den Reifen oder Hülsen an den Speichen

Übrigens: Wer Beleuchtung nachrüstet, sollte darauf achten, dass sie zugelassen ist, sagt René Filippek vom AADFC. Erkennbar ist das an dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes, der sogenannten "K-Nummer".

Laut ADFC kann die Polizei Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro verhängen, wenn man ohne Licht unterwegs ist, das Licht defekt oder verschmutzt oder verdeckt ist. Die genaue Summe kommt darauf an, ob jemand gefährdet wurde oder es sogar zu einem Unfall oder auch einer Sachbeschädigung kam. Wenn das Fahrrad aufgrund von Problemen bei der Klingel nicht verkehrssicher ist, können 15 Euro fällig werden, bei nicht verkehrssicheren Bremsen sind es 10 Euro.

Wie stellt man die Fahrradscheinwerfer richtig ein?

Die Fahrradlampe darf den Gegenverkehr nicht blenden, sollte aber den Weg gut beleuchten. Die alten Halogen-Funzeln würden kaum mehr verbaut, sagt Filippek. Durchgesetzt hat sich weitgehend eine LED-Beleuchtung, die für weite und viel bessere Sicht als früher sorgt - aber auch leichter blendet.

Damit das nicht passiert, müssen Fahrradfahrer, die über die leistungsstarke Lampe verfügen, die Hell-Dunkel-Grenze korrekt ausrichten. Wie beim Auto wird das abgestrahlte Licht in einen unteren helleren und einen oberen dunkleren Bereich eingeteilt.

"Wenn auf einer geraden Strecke die Hell-Dunkel-Grenze auf der Fahrbahn selbst in weiter Ferne noch erkennbar ist, ist der Scheinwerfer passend eingestellt", heißt es beim Pressedienst Fahrrad. Der helle Bereich sollte nicht so weit nach oben abstrahlen, dass Sie direkt in die Augen entgegenkommender Verkehrsteilnehmer leuchten.