Gesundheitliche Beeinträchtigungen

Fahrverbot! Bei diesen Krankheiten ist der Führerschein weg

10.4.2022, 09:43 Uhr
Nicht nur Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Auch Erkrankungen oder Behinderungen können Ursache für eine dauerhafte Fahruntauglichkeit sein.

© imago/imagebroker Nicht nur Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Auch Erkrankungen oder Behinderungen können Ursache für eine dauerhafte Fahruntauglichkeit sein.

Sobald jemand keinen Führerschein mehr besitzt, gehen viele gleich davon aus, dass gegen das Gesetz verstoßen wurde - zum Beispiel durch das Fahren unter Alkoholeinfluss. Doch neben Alkohol, Drogen und dem Verstoß gegen die Verkehrsregeln können auch Krankheiten zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen.

In § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) heißt es unter anderem: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." Trifft dies nicht zu, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit "Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist", heißt es weiter.

Autofahrer sind jedoch nicht verpflichtet, die zuständigen Behörden über eine Beeinträchtigung zu informieren. Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss selbst vor Antritt der Fahrt prüfen, ob er fähig ist, ein Fahrzeug zu führen. Den Betroffenen ist dabei manchmal nicht bewusst, dass sie nicht in der Lage sind.

Kann ein Arzt ein Fahrverbot aussprechen?

Ein Arzt kann kein Fahrverbot aussprechen - er kann Patienten lediglich auf die Fahruntauglichkeit hinweisen. Zudem unterliegt es der ärztlichen Schweigepflicht: Sobald ein Arzt Patienten meldet, riskiert er ein Strafverfahren wegen Verletzung dieser. Nur in Ausnahmefällen darf sie gebrochen werden - wenn dadurch eine erhebliche Gefahr abgewendet werden kann.

Letztendlich muss die Fahrerlaubnisbehörde im Zweifel ermitteln, wer zum Autofahren befähigt ist und wer nicht. Gibt es Zweifel, ob die betroffene Person ein Fahrzeug sicher fahren kann, können verschiedene Maßnahmen angeordnet werden - beispielsweise eine MPU (Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder das Gutachten eines Facharztes. Zeigen sich dabei bestimmte Erkrankungen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Doch bei welchen Krankheiten ist es besser, das Auto stehen zu lassen?

Bei welchen körperlichen Beeinträchtigungen sollte auf das Fahren verzichtet werden?

Wer schlecht hört oder sieht, darf in der Regel schon mit dem Auto fahren - vorausgesetzt, es wird dabei eine Brille oder ein Hörgerät getragen. Leidet man jedoch an einer hochgradigen Schwerhörigkeit, die mit weiteren Beschwerden einhergeht - etwa eine Störung des Sehvermögens oder des Gleichgewichts - sollte doch auf das Fahren verzichtet werden, heißt es in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Generell sollte bei Störungen des Gleichgewichts das Fahren unterlassen werden. Das gilt auch bei Herzrhythmusstörungen, die phasenweise zu einer Trübung oder sogar Bewusstseinsverlust führen können. Gleiches bei Diabetes mit schwerer Stoffwechselstörung, schwere Niereninsuffizienz und Epilepsie. Hat sich über zwölf Monate kein Epilepsieanfall ereignet und wird eine ärztliche Behandlung durchgeführt, besteht jedoch die Möglichkeit, ein Auto zu steuern.

Ist in der Vergangenheit ein Herzinfarkt aufgetreten, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob das Steuern eines Autos in dem Fall erlaubt ist. Vor allem nach einem zweiten Herzinfarkt sollte der Führerschein aber abgegeben werden.

Bei welchen geistigen Beeinträchtigungen sollte auf das Fahren verzichtet werden?

Bei einer akuten organischen Psychose sollte auf jeden Fall nicht gefahren werden - genauso wie bei einer akuten schizophrenen Psychose. Gleiches gilt im Falle einer akuten Phase einer Manie oder sehr schweren Depression. Auch die Manie oder schwere Depression, die in mehreren Phasen mit kurzen Intervallen auftritt, sollte zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Sobald die akuten Symptome abgeklungen sind, ist die Fahrtauglichkeit unter Umständen wieder gegeben: In der Regel sind hierfür regelmäßige Untersuchungen oder Kontrollen bei Fachärzten erforderlich.

Zudem gibt es altersbedingte Gründe: Eine schwere Altersdemenz oder drastische Veränderungen der Persönlichkeit, die durch das Altern bedingt sind. Außerdem ist bei nachgewiesenen Vergiftungen oder Nebenwirkungen von Arzneimitteln, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, bis zum völligem Abklingen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben.

Es sollte also gut abgewogen werden, ob ein Fahrzeug gefahren wird oder nicht - ein Unfall gefährdet nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Unter Umständen folgen zudem weitere Konsequenzen: Etwa strafrechtliche Folgen oder Probleme mit der Versicherung im Schadensfall, weil dieser dann grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

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