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Gelb- und Rotlichtverstoß: Mit welchem Bußgeld muss man rechnen?

1.3.2022, 09:21 Uhr
Auch bei einem Gelblichtverstoß wird eine Geldstrafe fällig.

© via www.imago-images.de Auch bei einem Gelblichtverstoß wird eine Geldstrafe fällig.

Das Fahren über eine rote Ampel, die länger als eine Sekunde Rot anzeigt, wird laut ADAC "qualifizierter Rotlichtverstoß" genannt. Dieser führt in Flensburg zu einem Monat Fahrverbot, 200 Euro Geldbuße und zu zwei Punkten im Verkehrseignungsregister. Wer andere dabei gefährdet, bekommt eine noch höhere Geldstrafe von 320 Euro. Ein verursachter Sachschaden lässt das Bußgeld auf 360 Euro steigen. Aber es gibt noch mehr Faktoren, die das Ausmaß der Strafe beeinflussen.

So ist die Höhe des Bußgeldes davon abhängig, wie lange die Ampel Rot anzeigt. Ist sie weniger als eine Sekunde rot, spricht man von einem "einfachen Rotlichtverstoß". Dann muss man mit 90 Euro Strafe und einem Punkt rechnen. Gefährdet man andere, steigt die Summe auf 200 Euro und es kommen zusätzlich zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu. Bei einem Sachschaden sind es noch 40 Euro mehr, die man zahlen muss.

Außerdem verlängert sich die Probezeit von Fahranfängern nach einem Rotlichtverstoß um ganze zwei Jahre. Zudem muss ein Aufbauseminar absolviert werden.

Missachtung der Haltelinie

Immer wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel los- oder weiterfährt, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Dabei spielt auch die Haltlinie eine Rolle. Denn wenn diese überfahren wird, weil der Fahrer beispielsweise bei einer roten Ampel nicht rechtzeitig stehen bleibt, das Fahrzeug aber noch vor der Kreuzung zum Stehen gebracht wird, so handelt es sich um einen Haltelinienverstoß. Auch dieser kann zu einem Bußgeld führen.

Zunächst wird nur ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig. Wer jedoch andere gefährdet, muss 70 Euro zahlen und erhält einen Punkt. Verursacht die Missachtung der Haltelinie einen Unfall, so zahlt der Fahrer 85 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt.

Auch bei einem Gelblichtverstoß droht Bußgeld

Viele Autofahrer kennen die Situation: Die Ampel springt von Grün auf Gelb und es wird versucht, die Straße noch rechtzeitig zu überqueren. Doch wird bei Gelb über die Ampel gefahren, können zehn bis 15 Euro Strafe fällig werden. Denn Gelb ordnet, dass man vor der Kreuzung auf das nächste Signal warten soll. Daher müssen Autofahrer vor der Ampel halten, wenn ihnen das ohne Vollbremsung - und Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs - möglich ist. Die Länge der Gelbphasen hängt in der Regel von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Bei 50 km/h sind es beispielsweise drei Sekunden.

Außerdem könnten moderne Ampelblitzer installiert sein, die zudem eine Geschwindigkeitsüberschreitung messen. Und wer bei Gelb die Kreuzung noch schnell überqueren möchte, gibt häufig Gas. Dies wird in dem Fall zusätzlich bestraft.

Das gilt für Fahrradfahrer und Fußgänger

Für Fahrradfahrer gilt ebenso die Unterscheidung zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Bei einem einfachen kassiert der Fahrradfahrer eine Strafe von 60 Euro. Bei Gefährdung 100 Euro, bei einem Unfall oder Sachbeschädigung 120 Euro. Hinzu kommt ein Punkt im Verkehrseignungsregister.

Ist die Ampel länger als eine Sekunde Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, Dann gelten 100 Euro Bußgeld, bei Gefährdung 160 Euro. Bei einem Unfall oder Sachbeschädigung sind es 180 Euro und jeweils ein Punkt.

Als Fußgänger zahlt man fünf Euro, wenn man bei Rot über die Straße geht. Wenn man dadurch einen Unfall verursacht, sind es zehn Euro.

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