Gefährliches Überholmanöver

Lkw-Elefantenrennen auf der Autobahn: Ist das strafbar?

16.11.2022, 08:43 Uhr
Sogenannte Elefantenrennen sind nicht nur gefährlich, sondern können auch zu Bußgeldern führen.

© Peter Steffen/dpa Sogenannte Elefantenrennen sind nicht nur gefährlich, sondern können auch zu Bußgeldern führen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wer überholt, muss laut Straßenverkehrsordnung wesentlich schneller sein als derjenige, den er überholt. Zudem braucht er eine freie Sicht und muss ausschließen, dass der nachfolgende Verkehr gefährdet wird. Sogenannte "Elefantenrennen", bei denen Lkw mit nahezu gleicher Geschwindigkeit einander überholen wollen, sind somit faktisch verboten. Sie sind nicht nur ärgerlich für andere Fahrer, sondern können auch die Sicht einschränken und damit zu einer echten Gefährdung werden. Zudem könnten dringend benötigte Rettungsgassen blockiert werden.

In der Praxis haben gerade Lkw kaum eine Chance, sich gegenseitig zu überholen. Für die Schwergewichte gilt meist eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und die darf auch beim Überholvorgang nicht überschritten werden. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm 2008 muss der Vorgang außerdem in 45 Sekunden abgeschlossen sein. Dazu zählen auch das Ausscheren sowie das Einschwenken.

Dauert der Überholvorgang länger, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt. Teuer wird es, wenn Überholverbote missachtet oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert wird. Auch Fahrverbote sind dann möglich. Allerdings gilt die Regelung nicht nur für Brummis. Auch Autofahrer sollten vorsichtig sein: Zu langsames Überholen ist auch mit anderen Fahrzeugen – etwa mit dem Pkw – nicht erlaubt.

Dieser Artikel vom 8. März wurde am 16. November aktualisiert.

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