Sicherheit im Straßenverkehr

Nur jeder Zweite macht es richtig: Wann Sie wirklich den Blinker setzten müssen

16.12.2022, 08:42 Uhr
Grundsätzlich gilt: Bei jedem Fahrtrichtungswechsel und Spurwechsel muss der Blinker betätigt werden

© Andreas Haas / imago images via www.imago-images.de Grundsätzlich gilt: Bei jedem Fahrtrichtungswechsel und Spurwechsel muss der Blinker betätigt werden

Immer wieder gibt es neue Regeln und Gesetze für Autofahrer. Die Fahrtrichtungsanzeiger - auch Blinker genannt - sind jedoch bereits seit 1961 Pflicht. In welcher Situation muss geblinkt werden? Das erfahren Sie hier.

Eine Verkehrsbeobachtung der Dekra-Unfallforschung aus dem Jahr 2018 hat ergeben: Nur jeder Zweite blinkt richtig. Mehr als 5.500 Fahrzeuge wurden dabei in Kreisverkehren, an abknickenden Vorfahrtstraßen, an Kreuzungen mit und ohne Abbiegestreifen sowie auf der Autobahn beobachtet. Nicht zu blinken verärgert nicht nur andere Autofahrer - es kann auch zu einer Behinderung oder sogar zu einem Unfall führen. Zudem droht bei Blinkverstößen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Doch wann muss überhaupt geblinkt werden?

Grundsätzlich gilt: Bei jedem Fahrtrichtungswechsel und Spurwechsel muss der Blinker betätigt werden, erklärt der ADAC. Radfahrer sollten ebenfalls achtsam sein: Das deutliche Anzeigen des Abbiegens durch Handzeichen dient nicht nur dem Eigenschutz. Der Verkehr wird dadurch übersichtlicher und damit auch sicherer.

Beim Abbiegen richtig blinken

Laut der StVO gilt unter anderem Folgendes: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Ein Abbiegevorgang muss also immer rechtzeitig angekündigt werden - egal, ob man alleine auf der Straße oder aber im hektischen Stadtverkehr unterwegs ist. Das ist auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen der Fall. Fährt man auf eine Links- oder Rechtsabbiegerspur, so muss der Blinker bereits vor dem Einordnen eingeschaltet werden. Falls vor einer roten Ampel gewartet wird, muss schon beim Heranfahren - und nicht erst beim Anfahren - geblinkt werden: Dadurch haben weitere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, die Spur rechtzeitig zu wechseln.

Korrektes Blinken im Kreisverkehr

Beim Einfahren in einen Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden. Der Blinker ist nur zu betätigen, wenn der Kreisverkehr verlassen wird. Die Schilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr" bedeuten, dass sich im Kreisverkehr befindende Fahrzeuge Vorfahrt haben. Wird rechtzeitig vor der Ausfahrt geblinkt, so verbessert das den Verkehrsfluss, da andere Verkehrsteilnehmer zügiger in den Kreisverkehr einfahren können. Befinden sich vor dem Kreisverkehr keine Schilder, so gilt rechts vor links.

Überholen und Spurwechsel

Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ist zu beachten: Vor dem Ausscheren sowie vor dem Wiedereinordnen muss der Blinker betätigt werden. Das gleiche gilt für das Umfahren haltender Fahrzeuge oder Hindernisse. Besonders bei den hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn sorgt dies für mehr Sicherheit. Beim Spurwechsel sowie Einfahren und Verlassen der Autobahn muss ebenfalls geblinkt werden.

Rechtzeitig und deutlich blinken

Die StVO gibt lediglich vor, dass rechtzeitig und deutlich geblinkt werden muss. Genauere Anweisungen werden nicht beschrieben. 123fahrschule.de empfiehlt deswegen: Damit andere Verkehrsteilnehmer die Absicht früh genug erkennen, sollte der Blinker mindestens 3 Mal aufgeleuchtet haben, bevor beispielsweise die Spur gewechselt wird. Das Ausfahren von der Autobahn sollte am besten circa 200 Meter vorher angezeigt werden. In anderen Ländern können die Regeln jedoch teilweise abweichen. Steht mit dem Auto eine Reise ins Ausland an, sollte man sich vorher über die geltenden Verkehrsregeln informieren.