Wir klären auf

Rechte und Pflichten bei einer Kontrolle: Was darf die Polizei - und was nicht?

Christian Urban

Redakteur - nordbayern.de

E-Mail zur Autorenseite

30.4.2023, 05:44 Uhr
Ein Alkoholtester liegt auf einer Polizeikelle. (Symbolbild)

© Frank Hoermann / SVEN SIMON via www.imago-images.de Ein Alkoholtester liegt auf einer Polizeikelle. (Symbolbild)

Die meisten Menschen, die am Wochenende nachts mit dem Auto im Stadtgebiet unterwegs sind, dürften das Szenario kennen: Die Party war lang, es ist spät, man möchte nur noch nach Hause - da erscheint im Rückspiegel plötzlich eine rote Leuchtschrift, die zum Anhalten auffordert. Doch was darf die Polizei in diesem Zusammenhang eigentlich - und welche Pflichten haben Sie selbst?

Zunächst einmal: Nach § 36 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat die Polizei jederzeit das Recht, einen Autofahrer zu kontrollieren. Missachtet man die Aufforderung zum Anhalten, kann das im ungünstigsten Fall ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Wenn das Auto dann steht, folgt im Normalfall die Frage nach Führerschein und den Fahrzeug-Papieren, die bei einer Fahrt immer dabei sein müssen. Fragen nach den Personalien müssen Sie ebenfalls wahrheitsgemäß beantworten. Auch darf der Fahrer zum Aussteigen aufgefordert und es dürfen Bestandteile des Autos dürfen überprüft werden - beispielsweise Warndreieck, Verbandskasten oder Warnwesten, aber auch der Zustand der Reifen.

Das Fahrzeug generell einfach so durchsuchen darf die Polizei nicht. Doch es gibt eine Ausnahme: Gibt es Hinweise oder Anhaltspunkte auf ein Verbrechen oder eine Ordnungswidrigkeit, kann hat die Polizei das Fahrzeug durchsuchen - vorausgesetzt, die Verhältnismäßigkeit bleibt dabei gewahrt.

Besonders in den Nächten am Wochenende stellt sich auch häufig die Frage nach der Fahrtüchtigkeit, daher sollten Sie Fragen nach Alkohol- oder Drogenkonsum immer wahrheitsgemäß beantworten. Den Atemalkohol- oder Drogenschnelltest dürfen Sie zwar verweigern, aus der Bredouille ziehen können Sie sich damit allerdings nicht: Wenn die Polizisten den Verdacht haben, dass ein Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, können sie ihn auch zur Blutabnahme auf die nächste Wache mitnehmen.

Ebenfalls nicht gezwungen werden können Sie, einen Pupillentest mit einer Taschenlampe durchführen zu lassen oder - eine aus zahlreichen Filmen bekannte Szene - gezwungen werden, Ihre eigene Nase zu berühren oder eine Linie entlang zu laufen. Wobei es sich ohnehin empfiehlt, im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr die Finger von Alkohol und Drogen zu lassen - und das nicht nur zur eigenen Sicherheit.

Fragen wie "woher kommen Sie?" und "wohin sind Sie unterwegs?", können Sie beantworten, müssen Sie aber nicht - hier gilt ein Aussageverweigerungsrecht. Ebenfalls Vorsicht ist bei der Frage "wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben" geboten, denn wenn der Autofahrer hier direkt einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln zugibt, sonst könnten die Beamten Vorsatz vermuten.

Generell gilt: Bleiben Sie ruhig, höflich und sachlich, auch wenn Sie gerade keinerlei Lust auf die Kontrolle haben (was wohl so gut wie immer der Fall sein dürfte) - die Beamten erledigen schließlich nur ihren Job. Und machen Sie es ihnen etwas leichter, indem Sie beispielsweise nach dem Anhalten nicht einfach aussteigen, sondern sitzenbleiben und das Innenlicht des Ihres Fahrzeugs einschalten, damit die Polizisten sie gut sehen können und sie nicht als Bedrohung wahrnehmen. Schließlich kommt es besonders nachts immer wieder zu Übergriffen auf die Ordnungshüter.