Welche Regeln wo gelten

Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich: Besser nicht verwechseln!

5.3.2023, 08:14 Uhr
Nicht dasselbe: Links die Schilderkombination für eine Spielstraße, rechts das Zeichen für einen verkehrsberuhigten Bereich.

© wikipedia, ule Nicht dasselbe: Links die Schilderkombination für eine Spielstraße, rechts das Zeichen für einen verkehrsberuhigten Bereich.

Blaues, rechteckiges Schild, darauf abgebildet spielende Personen – ah, eine Spielstraße! Falsch: Tatsächlich kennzeichnet dieses Verkehrszeichen den Beginn eines sogenannten verkehrsberuhigten Bereichs. An einer echten Spielstraße steht hingegen das bekannte, runde und rot-weiße Verbotsschild in Kombination mit einem Zusatzzeichen, das ein ballspielendes Kind zeigt.

Die beiden Bereiche legen dem motorisierten Verkehr, aber auch Radfahrern und Fußgängern ganz unterschiedliche Rechte und Pflichten auf:

Verkehrsberuhigter Bereich: Was bedeutet das?

Hier begegnen sich Fußgänger und fahrende Verkehrsteilnehmende gleichberechtigt. Das heißt zunächst, dass Fußgänger nicht am Fahrbahnrand entlanglaufen müssen, sondern den verkehrsberuhigten Bereich in seiner ganzen Breite nutzen dürfen. Das gilt auch für spielende Kinder. Auto- und Motorradfahrer, aber auch Radler und E-Scooter-Piloten müssen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen und dürfen sie weder behindern noch gefährden. Es ist also eine langsame und besonders vorsichtige Fahrweise angesagt, verbunden mit der Bereitschaft, jederzeit anhalten und nötigenfalls warten zu können.

„Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt auch im verkehrsberuhigten Bereich für alle Verkehrsteilnehmenden“, betont der Auto Club Europa (ACE). Für Fußgänger bedeutet das, dass sie ihrerseits den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern oder ausbremsen dürfen. Wenn ein Auto oder Fahrrad vorbeifahren will, muss dies ermöglicht werden. Ein Blockieren der Straße, etwa durch Spielsachen, ist nicht erlaubt.

Wie schnell darf ich fahren?

Nur mit Schrittgeschwindigkeit. Was genau das ist, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Auch die Rechtssprechung war hier schon unterschiedlicher Ansicht, manche Gerichte hielten maximal 15 km/h für zulässig. Mit etwa 7 bis 10 km/h sollte man sich aber i sicheren Bereich bewegen.

Ist Parken erlaubt?

Ja, auf entsprechend vorgesehenen beziehungsweise ausgewiesenen Flächen. Beim Be- und Entladen gelten Ausnahmen.

Welche Vorfahrtsregeln sind zu beachten?

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt in der Regel „rechts vor links“. Anders sieht es bei der Ausfahrt aus einer solchen Zone aus. Hier muss allen anderen Verkehrsteilnehmenden die Vorfahrt eingeräumt werden. Dabei ist einer erhöhten Sorgfaltspflicht nachzukommen, es darf also niemand gefährdet werden.

Der ACE weist darauf hin, dass das aufhebende, durchgestrichene blaue Schild nicht grundsätzlich das abrupte Ende des verkehrsberuhigten Bereichs bedeutet, sondern dass dieser zumeist erst an der Einmündung in eine andere Straße endet.

Welche Bußgelder drohen?

In erster Linie diejenigen, die für zu schnelles Fahren verhängt werden. Es ist also entscheidend, um wie viele km/h das erlaubte Tempo überschritten worden ist. Bis 10 km/h werden somit 20 Euro fällig, 21 bis 25 km/h ziehen 100 Euro plus einen Flensburg-Punkt nach sich, 31 bis 40 km/h zu schnell haben 200 Euro und ein Monat Fahrverbot als Konsequenz.

Spielstraße: Was ist das genau?

Auf eine „echte“ Spielstraße wird man viel seltener stoßen als auf einen verkehrsberuhigten Bereich. Wie bereits erwähnt, ist sie durch das runde, rot-weiße Verkehrszeichen gekennzeichnet, das „Durchfahrt verboten“ signalisiert und mit einem Zusatzschild kombiniert wird, das ein ballspielendes Kind abbildet.

Die Spielstraße ist ausschließlich Fußgängern und spielenden Kindern vorbehalten. Das bedeutet, dass die Ein- und Durchfahrt hier grundsätzlich verboten ist - auch für Radfahrer und Anwohner. Daraus ergibt sich, dass Parken hier ebenfalls nicht erlaubt ist.

Was kosten Verstöße?

Wer einen Verkehrsbereich mit Durchfahrts-Verbot per Rad befährt, muss mit mindestens 25 Euro Bußgeld rechnen. Das Befahren mit einem Motorrad oder Pkw kommt auf 50 Euro, und für verbotswidrigen Parken sind 55 Euro einzukalkulieren.

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