Reisen mit der Bahn

Surfbrett, Hund, Bollerwagen? Dieses Gepäck darf mit in den Zug

Julia Ruhnau

nordbayern.de

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17.11.2022, 06:20 Uhr
Hunde dürfen mit in den Zug. Allerdings brauchen sie ab einer bestimmten Größe eine eigene Fahrkarte.

© IMAGO Hunde dürfen mit in den Zug. Allerdings brauchen sie ab einer bestimmten Größe eine eigene Fahrkarte.

Koffer, Trekking-Rucksack, Trolley - wer auf Reisen geht, tut das normalerweise mit Gepäck. Bei Bahnfahrten darf man, anders als im Flugzeug, Taschen kostenlos mitnehmen. Und zwar unabhängig von Gewicht und Größe. Aber was passiert eigentlich, wenn das Gepäck etwas ausgefallener ist?

Surfbrett oder Golftasche in der Bahn?

Diese Frage ist zum Beispiel für Sportler interessant. Mit Golftasche oder Surfbrett zum Golfplatz oder ans Meer - geht das mit der Bahn? Wer nach Antworten sucht, landet schnell bei einem umfangreichen Dokument mit dem trockenen Namen "Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG". Hier erfährt man im Abschnitt A.7, dass Reisende neben Handgepäck (also Beutel, Handtaschen, kleine Rucksäcke) unentgeltlich ein Stück "Traglast" mit sich führen dürfen.

Das muss, wie der Name schon sagt, getragen werden können, und zwar von einer Person. Bei Surfbrettern oder Golftaschen geht das normalerweise. Schwieriger wird es bei Dingen wie Bollerwagen, die zum Beispiel bei Junggesellenabschieden beliebt sind. Das Gepäck muss aber noch ein weiteres Kriterium erfüllen: In den "dafür vorgesehenen Gepäckablagen" muss dafür "ausreichend Platz" vorhanden sein.

Also: Surfbrett ja oder nein? Es kommt darauf an. Auf konkrete Nachfrage dazu schreibt die Bahn, dass genug Platz vorhanden sein muss und Gegenstände so untergebracht werden müssen, dass der sichere Zugbetrieb gewährleistet ist. Wer also einen wenig frequentierten Zug oder ein halb leeres Abteil findet, dürfte durchkommen. In einem Surfer-Forum, in dem Reisende ihre Erfahrungen schildern, gibt es jedenfalls ermutigende Berichte.

Und die Kosten? Im Fernverkehr, also zum Beispiel im ICE, fallen für Gepäck keine an. Im Regionalverkehr kosten große Gepäckstücke allerdings. In Schleswig-Holstein wird für Surfbretter, Bollerwagen oder Segways etwa eine Fahrrad-Tageskarte fällig.

Rollstühle sollten klappbar sein

Ähnlich kompliziert sind die Regelungen für die Mitnahme von Rollstühlen oder Rollatoren. Die Bahn hat für die "Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel" einen eigenen Leitfaden veröffentlicht. Alle Feinheiten aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Textes sprengen - nur so viel: Rollatoren oder ähnliche "beidarmig bediente Gehilfen" sind unproblematisch, wenn sie klappbar sind. Ist das nicht der Fall, können Sie im Fahrradabteil oder auf einem Rollstuhlstellplatz abgestellt werden.

Letzterer ist, wie der Name schon sagt, vor allem für Rollstühle gedacht. Die kosten genauso wie alle anderen Hilfsmittel nicht extra. Allerdings gibt es bestimmte Beschränkungen. So dürfen Rollstühle etwa nicht größer als 120 mal 70 Zentimeter sein (Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel).

Und dann gibt es noch einen besonderen Punkt: Haustiere. Meist handlicher als ein Surfbrett, dafür aber lebendig. Dürfen die mit in den Zug?

Hundeticket für den Fernverkehr geht nur per Post

Bis zur Größe einer Hauskatze fahren Vierbeiner kostenlos mit. Hamster, Katzen oder Vögel müssen allerdings "ungefährlich" und in geschlossenen Behältnissen untergebracht sein. Hunde, die größer sind, dürfen auch mit auf Reisen - allerdings brauchen sie ein extra Ticket. Zumindest im Fernverkehr. Eine Kinderfahrkarte reicht aus, allerdings hat die Bahn eine Hürde aufgestellt: Die Karte muss per Post zugesandt werden, als Handy- oder Online-Ticket könne sie "nicht zur Verfügung gestellt werden", heißt es auf der Homepage.

Wer im Nahverkehr unterwegs ist, braucht laut Bahn "in vielen Zügen" ebenfalls ein Zusatzticket. Vorsicht bei Ländertickets wie etwa dem Bayernticket: Hier gelten Hunde als Erwachsene. Wer also für sich und zwei Freunde plus Hund ein Ticket kauft, muss eines für vier Personen lösen. Außerdem müssen die Tiere im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen.

Wer übrigens mit dem Gedanken spielt, ein kleines Pony oder das Hausschwein mit auf Reisen zu nehmen: Vergessen Sie es. Neben Kleintieren sind nur Hunde in der Bahn erlaubt. Und jetzt viel Spaß beim Zugfahren!

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