Was gilt?

Verkehrsschild auf Privatgrund: Diese Regeln sollten Sie kennen

Alice Vicentini

E-Mail zur Autorenseite

24.9.2022, 05:50 Uhr
Ist die öffentliche Benutzung einer Privatfläche nicht gestattet, muss der Eigentümer das erkennbar machen.

© imago stock&people Ist die öffentliche Benutzung einer Privatfläche nicht gestattet, muss der Eigentümer das erkennbar machen.

Überall auf den öffentlichen Straßen stehen Hinweisschilder. Sie erlauben, verbieten und warnen und regeln dadurch den Verkehr. Doch was haben die Schilder auf Privatgeländen auf sich? Gilt auf Privatgrundstücken die normale Straßenverkehrsverordnung (StVo), die für den öffentlichen Verkehr gedacht ist? Wir klären auf.

Wann gilt die Straßenverkehrsverordnung?

Die Straßenverkehrsverordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen, Wegen und Plätzen, die für den öffentlichen Verkehr gedacht sind. Was ist aber, wenn man sich auf einem Privatgrund befindet wie etwa einem Supermarktparkplatz? Hier gilt die Faustregel: Duldet der Eigentümer der Privatfläche den allgemeinen Verkehr, dann greift auch dort die StVo. Juristen sprechen in diesem Fall von tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen.

Wann gibt es Ausnahmen?

Ist die öffentliche Benutzung eines Privatgrunds nicht gestattet, muss der Eigentümer das erkennbar machen. Das kann zum Beispiel durch Hinweise und Zugangsbeschränkungen wie Zäune und Schranken erfolgen. Somit erlaubt der Eigentümer das Fahren auf seinem Boden nur einem bestimmten Personenkreis.

Doch ganz einfach ist die Abgrenzung nicht. Strafzettel wegen Parkverstöße sind zum Beispiel auch auf Supermarktparkplätzen legitim. Ist das Privatgelände nicht abgesperrt, dürfen Polizisten auch dort Fahrzeuge kontrollieren, so die tz. Um Hinweise zu erkennen und Unfälle zu verhindern, empfiehlt es sich deshalb, die allgemeinen Verkehrsvorschriften zu befolgen.

2 Kommentare