In Deutschland und im Ausland

Winterreifenpflicht: Diese Regeln sollten Auto-Reisende kennen

18.12.2022, 14:17 Uhr
Bei solchen Straßenverhältnissen geht es nicht ohne Winterreifen.

© Nowaja/pixabay Bei solchen Straßenverhältnissen geht es nicht ohne Winterreifen.

Die Lage ist nicht unkompliziert. Was in Sachen Winterreifen für Deutschland Sache ist, stellt sich in anderen Ländern unterschiedlich dar. Das betrifft nicht nur die Winterreifen- und Schneekettenpflicht an sich, sondern auch Feinheiten wie die Mindestprofiltiefe der Pneus. Oft sind zudem regionale Besonderheiten zu beachten. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss teils mit hohen Bußgeldern rechnen. Schon allein deshalb sollte man sich vor Reiseantritt über das Regelwerk im Urlaubsland informieren:

Deutschland

Eine generelle und an einen bestimmten Zeitraum gebundene Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, wohl aber eine situative. Das bedeutet, dass laut Straßenverkehrsordnung das Führen eines Kraftfahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit entsprechend geeigneter Bereifung erlaubt ist. Unter solch winterlichen Straßenverhältnissen sind beispielsweise Eis- und Reifglätte, Schnee und Schneematsch zu verstehen.

Gütesiegel: Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Gütesiegel: Bergpiktogramm mit Schneeflocke. © ampnet/ADAC/Wolfgang Grube

Winterreifen sind an den Buchstaben „M+S“ und dem Alpine-Symbol (gezackter Berg mit Schneeflocke) zu erkennen. Auch Ganzjahresreifen werden offiziell als Winterreifen anerkannt, sofern sie die M+S-Kennzeichnung tragen. Das reicht zumindest für solche Pneus, die vor 2018 hergestellt worden sind. Ende 2024 läuft diese Gnadenfrist aus. Neuere Reifen benötigen das Alpine-Symbol.

Die Restprofiltiefe muss mindestens 1,6 Millimeter betragen, empfohlen werden aber vier Millimeter.

Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Flensburg-Punkt. Je nachdem, ob eine Gefährdungslage vorliegt oder eine Unfallfolge eintritt, kann sich die Sanktion auf bis zu 120 Euro erhöhen.

Frankreich

Auch in Frankreich sieht die Winterreifen-Situation regional unterschiedlich aus.

Vom 1. November bis zum 31. März sind Winterreifen in bestimmten Bergregionen der Alpen, der Vogesen, des Zentralmassivs oder Korsikas Pflicht. Das gilt für insgesamt 48 Departements, konkret Ain, Allier, Alpes-de-Haute-Provence, Hautes-Alpes, Alpes-Maritimes, Ardèche, Ariège, Aude, Aveyron, Cantal, Corrèze, Corse-du-Sud, Haute-Corse, Côte-d'Or, Creuse, Doubs, Drôme, Gard, Haute-Garonne, Hérault, Isère, Jura, Loire, Haute-Loire, Lot, Lozère, Meurthe-et-Moselle, Moselle, Nièvre, Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Hautes-Pyrénées, Pyrénées-Orientales, Bas-Rhin, Haut-Rhin, Rhône, Haute-Saône, Saône-et-Loire, Savoie, Haute-Savoie, Tarn, Tarn-et-Garonne, Var, Vaucluse, Haute-Vienne, Vosges, Yonne und Territoire de Belfort.

Anderswo wird eine eventuelle Winterreifenpflicht über Schilder angezeigt.

Akzeptanz als Winterreifen finden Pneus mit der Kennzeichnung „M+S“, „MS“, „M&S“ oder dem Alpine-Symbol. Die Mindestprofiltiefe muss 3,5 Millimeter betragen. Laut ADAC können bei winterlichen Straßenverhältnissen alternativ Schneeketten oder sogenannte Schneesocken verwendet werden. Der Club weist außerdem darauf hin, dass Regelverstöße nicht nur bis zu 135 Euro kosten, sondern dass außerdem die Weiterfahrt untersagt werden kann.

Italien

Das alpine Südtirol im Norden, maritime Regionen im Süden: Im Falle Italiens ist es besonders nachvollziehbar, dass von einer allgemeinen Winterreifenpflicht abgesehen wird. Stattdessen treffen die Provinzen ihre eigenen Regelungen, die dann auch von der Wetterlage oder der Strecke abhängen können und mitunter nur innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gelten. Für Autoreisende bedeutet das, dass sie sich auf regional unterschiedliche Vorschriften einstellen müssen.

Diese sind zunächst den Verkehrszeichen an den betroffenen Straßen zu entnehmen. Speziell Südtirol (Provinz Bozen) verhängt eine situative, also von der Wetterlage abhängige Winterreifenpflicht. Wichtig: Auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi sind Winterreifen vom 15. November bis zum 15. April generell und witterungsunabhängig vorgeschrieben. Auch im Aosta-Tal ist eine allgemeine Winterreifenpflicht zu beachten, konkret vom 15. Oktober bis zum 15. April. Sommerreifen bleiben hier erlaubt, müssen aber mit Schneeketten versehen werden.

Wenn und wo Schneeketten sonst verlangt werden, ist der Beschilderung zu entnehmen.

Anerkannte Winterreifen sind solche, die das M+S-Symbol tragen.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, wird laut ADAC mit Bußgeldern zwischen 42 und 345 Euro belegt.

Österreich

Österreich kennt keine generelle Winterreifenpflicht. Winterlichen Straßenverhältnissen darf das Auto im Zeitraum 1. November bis 15. April aber nur mit Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen oder Schneeketten begegnen. Die Bußgelder fallen deutlich höher aus als bei uns und können bis zu 5000 Euro betragen.

Als Winterreifen anerkannt werden Pneus, die das Alpine-Symbol oder die Bezeichnung „M+S“, „MS“ beziehungsweise „M&S“ tragen. An Mindestprofiltiefe müssen vier Millimeter, bei Radialreifen fünf Millimeter sein.

Wenn die Straße ganz oder fast durchgängig mit Schnee bedeckt oder vereist ist, werden anstelle von Winterreifen auch Schneeketten an den Antriebsrädern toleriert.

Ansonsten wird eine eventuelle Schneekettenpflicht über Verkehrszeichen kommuniziert.

Polen

Polen kennt keine Winterreifenpflicht.

Schweiz

Die Schweiz schreibt Winterreifen nicht generell vor. Doch wer den Verkehr behindert, weil sein Fahrzeug nicht mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist, kann mit einer Geldbuße von ca. 90 Euro belegt werden. Kommt es gar zu einem Unfall, ist mit einer „erheblichen Mithaftung“ zu rechnen, wie der ADAC warnt.

Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern.

Ob eine Schneekettenpflicht gilt, ist der Beschilderung vor Ort zu entnehmen.

Slowakei

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind aber zumindest Ganzjahresreifen erforderlich. Mindestprofiltiefe jeweils: drei Millimeter. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro.

Slowenien

In Slowenien gilt zwischen dem 15. November und dem 15. März eine Winterreifenpflicht und auch außerhalb dieses Zeitraums, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Ganzjahresreifen werden als Alternative akzeptiert, ebenso wie Schneeketten auf Sommerreifen. Immer muss die Mindestprofiltiefe der Pneus drei Millimeter betragen.

Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht ist mit Geldbußen von bis zu 120 Euro zu rechnen.

Tschechien

Wer nach Tschechien reist, braucht grundsätzlich vom 1. November bis zum 31. März Winterreifen, bei denen aber die Kennzeichnung „M+S“ ausreicht.

Besser Schneeketten einpacken

Weil vor allem in Gebirgsregionen immer mit Wetterlagen zu rechnen ist, denen Winterreifen allein nicht mehr gewachsen sind, sollten vorsichtshalber Schneeketten mitgeführt werden. Dringend empfehlenswert ist es, das Anlegen vorher in Ruhe zu üben. Für die Montage vor Ort ist es gut, Utensilien wie Arbeitshandschuhe, Taschen- oder (besser noch) Stirnlampe, Schneebesen und Warnweste parat zu haben.

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