Für Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer

Zebrastreifen: Diese Regeln sollten Sie kennen

Ulla Ellmer

E-Mail zur Autorenseite

12.9.2022, 16:29 Uhr
Zebrastreifen: Diese Regeln sollten Sie kennen

© auto medien portal/ADAC

Fußgänger: Was sie dürfen – und was nicht

Offiziell heißt der Zebrastreifen „Fußgängerüberweg“, und das gibt schon vor, wozu er da ist: Er gewährt Fußgängern absoluten Vorrang, und übrigens auch den Benutzern von Rollstühlen sowie Inlineskatern und Rollschuh- oder Tretrollerfahrern, wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) betont.

Um ihrer eigenen Sicherheit willen sollten Passanten allerdings nicht in blindem Vertrauen davon ausgehen, dass der fließende Verkehr schon anhalten wird. Besser also sorgfältig nach links und rechts schauen, möglichst Blickkontakt mit Auto- oder Motorradfahrern aufnehmen und erst dann queren, wenn klar ist, dass das Fahrzeug wirklich stoppt.

Ist am Zebrastreifen zusätzlich eine Ampel aufgestellt, hat sie die Oberhoheit. Das bedeutet: Bei „Rot“ müssen Fußgänger warten.

Was Passanten außerdem wissen sollten: Für Schienenfahrzeuge gilt eine Ausnahme – sie müssen am Zebrastreifen nicht anhalten, sondern dürfen durchfahren.

Auto- und Motorradfahrer: Was müssen sie beachten?

Sie haben – siehe oben – Fußgängern und den ihnen Gleichgestellten ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Konkret sieht das so aus, dass die Annäherung an den Zebrastreifen mit mäßigem Tempo erfolgt, wenn Personen erkennbar über die Straße möchten, muss angehalten werden. „Erkennbar“ bedeutet laut ADAC etwa, dass ein am Bordstein des Überweges stehender Fußgänger auf die Fahrbahn blickt. Aber auch dann, wenn sich ein Passant dem Zebrastreifen nähert, ist von einer Überquerungs-Absicht auszugehen. Zudem kann von Auto-, Motorrad- und Radfahrern erwartet werden, dass sie im Umfeld eines Zebrastreifens genau beobachten, was sich am Fahrbahnrand tut. Vor allem Kinder springen oft unvermittelt auf die Straße.

Keinesfalls darf auf dem Zebrastreifen überholt werden. Wenn ein Verkehrszeichen auf den Überweg hinweist, gilt das Überholverbot schon ab diesem Schild.

Ansonsten ist der Zebrastreifen mit seiner Fahrbahnmarkierung per se bereits ein Verkehrszeichen (Zeichen 293) und setzt somit die genannten Vorschriften in Kraft, auch ohne Schild.

Radfahrer: Was gilt für sie?

Auch Radfahrer sind ein Teil des fließenden Verkehrs, damit müssen sie die gleichen Vorschriften beachten wie Auto- und Motorradfahrer – mit mäßigem Tempo an den Fußgängerüberweg heranfahren also, gegebenenfalls anhalten, nicht überholen.

Umgekehrt muss am Zebrastreifen aber auch für querungswillige Radler gestoppt werden. Vorrang haben sie jedoch nur dann, wenn sie absteigen und schieben oder – das legen laut ADAC zumindest einzelne Gerichtsentscheidungen nahe – das Fahrrad wie einen Tretroller benutzen. Über die Straße zu radeln, ist zwar nicht verboten. Anzuhalten brauchen andere dann aber nicht. Und wenn ein herannahendes Fahrzeug wegen eines kreuzenden Radelnden seine Fahrt verlangsamen oder unterbrechen muss, droht ein Verwarngeld wegen einer vermeidbaren Behinderung. Kommt es gar zu einem Unfall, muss der Radfahrer beziehungsweise die Radfahrerin damit rechnen, eine Mitschuld zugesprochen zu bekommen.

Halten und Parken: Ist das erlaubt?

Nein. Auf dem Fußgängerweg selbst sowie fünf Meter davor gilt ein Halte- und Parkverbot. Auch bei stockendem Verkehr ist der Zebrastreifen freizuhalten und darf nicht blockiert werden. Das bedeutet, dass Auto-, Motorrad- und Radfahrer vorher anhalten müssen.

Welche Strafen drohen?

Bei stockendem Verkehr auf den Fußgängerüberweg zu fahren, kostet 5 Euro Bußgeld, Zuwiderhandlungen gegen das Halte- und Parkverbot werden mit mindestens 20 Euro geahndet. Bei allen anderen Verstößen kommt zur Geld-Sanktion von wenigstens 80 Euro ein Flensburg-Punkt hinzu.

Keine Kommentare