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Ersatz bei Verlust

Ungenügend aufgehoben? Das sollten Sie tun, wenn Sie ihr Zeugnis verloren haben

Johanna Michel

Online-Redaktion

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28.07.2022, 21:28 Uhr
Beim Verlust von Schul- oder Hochschulzeugnissen sollte keine Panik ausbrechen. Bei Schulen, dem Schulamt oder Hochschulen kann in der Regel ein Ersatz angefordert werden.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa, NN Beim Verlust von Schul- oder Hochschulzeugnissen sollte keine Panik ausbrechen. Bei Schulen, dem Schulamt oder Hochschulen kann in der Regel ein Ersatz angefordert werden.

Sollte ein Zeugnis aus Schulzeiten verschollen sein, ist der einfachste Weg erst einmal bei der entsprechenden Schule nachzufragen und einen Ersatz anzufordern. Laut dem Focus sind Schulen bundesweit dazu verpflichtet, solche Dokumente zehn Jahre lang aufzubewahren, weshalb es gut möglich ist, dass die Schule direkt weiterhelfen kann.

Sollte dies nicht möglich sein ist das zuständige Schulamt die nächste Anlaufstelle. In den meisten Fällen ist das nötig, wenn der Abschluss schon viele Jahre zurückliegt. Im Idealfall sollte am Schulamt dann das Zeugnis vorliegen. In einem ersten Gespräch sollte zudem erfragt werden, wie viel das Ersatzzeugnis kosten und wie lange die Neuausstellung dauern wird.

Mit einem gültigen Personalausweis bzw. einem Reisepass und einer Meldebescheinigung muss dann die Identität nachgewiesen werden.

Hochschulzeugnis verlegt

Im Falle eines verlorenen Hochschulzeugnisses sollte - ähnlich wie beim Schulzeugnis - die entsprechende Hochschule kontaktiert werden. Erste Anlaufstelle hierfür ist das Sekretariat, das erste Informationen geben und eventuell auch direkt an die zuständige Stelle weiterleiten kann.

In der Regel muss für ein Ersatzzeugnis ein Antrag gestellt werden und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnet werden, um den Verlust des Zeugnisses zu bestätigen. Neben Vordrucken als Download-Dateien auf den Websites der Hochschulen können Sie die Formulare auch direkt vom Sekretariat oder der Prüfungsverwaltung erhalten.

Auch bei der Hochschule sollten im Vorfeld die Kosten der Bearbeitung erfragt werden.

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