Seit 11. August in Kraft

Bayerns Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen Reiserückkehrern bei Verstößen

20.8.2021, 08:49 Uhr
Kontrollen an den Grenzen: Bei der Rückkehr aus dem Urlaub ist einiges zu beachten. 

© Sven Hoppe, dpa Kontrollen an den Grenzen: Bei der Rückkehr aus dem Urlaub ist einiges zu beachten. 

Wer nach Deutschland einreisen will, zum Beispiel bei der Rückkehr aus dem Urlaub, muss seit 1. August einige Regeln beachten – bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2000 Euro. Für sogenannte "Beförderer" (Fluglinien, Bahnen) fallen sie bei Verstößen noch deutlich höher aus.

Diese Gebiete gibt es

Zunächst einmal gilt: Aus Gebieten, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind, ist die Einreise unproblematisch. Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen die Einreise nicht anmelden, keinen negativen Test vorweisen und nicht in Quarantäne gehen. Ungeimpften genügt ein negativer Test. Kinder unter zwölf Jahren sind von allen Einschränkungen ausgenommen.

Ansonsten gibt es nur noch zwei Einteilungen: Das Hochrisikogebiet und das Virusvariantengebiet.

Das sind die Vorschriften

Jede Person, die aus einem Hochrisikogebiet einreist, muss sich grundsätzlich anmelden (unter www.reiseanmeldung.de). Für Geimpfte und Genesene genügt diese Anmeldung, sie brauchen keinen Test und müssen nicht in Quarantäne. Ungeimpfte müssen einen Test vorlegen (höchstens 72 Stunden alt bei einem PCR-Test, 48 Stunden bei einem Antigen-Test) und für zehn Tage in Quarantäne (die bei einem negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden kann). Auch Kinder unter zwölf Jahren müssen angemeldet werden, brauchen zwar keinen Test, müssen aber für fünf Tage in Quarantäne.

Einreisende aus Virusvariantengebieten, auch Kinder, müssen sich anmelden. Geimpfte und Genesene müssen genau wie Ungeimpfte einen negativen Test vorweisen und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben (die für Geimpfte entfallen kann, wenn der Impfstoff gegen die Variante wirksam ist). Kinder unter zwölf Jahren benötigen zwar keinen Test, müssen aber ebenfalls für 14 Tage in Quarantäne.

Das ist der Bußgeldkatalog

Für Verstöße gegen diese Bestimmungen hat der Freistaat Bayern nun einen Bußgeldkatalog festgelegt, der am 11. August in Kraft getreten ist.

  • Wer ungeimpft und ohne negativen Test aus einem Gebiet ohne Einstufung einreist, muss 250 Euro bezahlen.
  • Wer aus einem Hochrisikogebiet ohne Anmeldung einreist, bezahlt 1000 Euro, wer zwar angemeldet, aber – falls ungeimpft – ohne Test einreist, bezahlt 500 Euro.
  • Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet kosten Verstöße gegen die Auflagen 1000 Euro, wird die Anmeldung nicht innerhalb von 24 Stunden nachgereicht, sind es noch einmal 1000 Euro.
  • Mit einem Bußgeld von 2000 Euro werden Verstöße gegen die Quarantänepflicht geahndet. Wer dabei in der eigenen Wohnung bleibt, aber Personen aus einem anderen Haushalt einlädt, bezahlt 600 Euro.

Überprüft werden kann die Einhaltung der Verordnungen nur in Stichproben, durchgehende Kontrollen an den Grenzen sind nicht möglich. Fluglinien sollen Nachweise vor dem Start vorgelegt werden, im Bahnverkehr können sie auch während der Fahrt kontrolliert werden.

Bis zu 10.000 Euro für Beförderer

Höher fallen die Bußgelder für Beförderungsunternehmen – Fluggesellschaften, Bahnen, Busse – aus, wenn diese nicht kontrollieren, ob Passagiere Einreiseanmeldungen und Nachweise über Impfungen und/oder Tests mit sich führen.

Handelt es sich um ein Gebiet ohne Einstufung, sind 5000 Euro Bußgeld veranschlagt. 7500 Euro sind es bei einem Hochrisikogebiet, 10.000 Euro bei einem Virusvariantengebiet. Mit entsprechend strengen Kontrollen ist zu rechnen.

Niedrigere Bußgelder bei "Versehen"

In allen Fällen gilt: Der Freistaat Bayern gibt den Rahmen vor, die Entscheidung liegt bei den Kommunen. Die Bußgelder können niedriger ausfallen – aber auch höher. Bei wiederholten Verstößen zum Beispiel kann der doppelte Satz fällig werden. Bei Fahrlässigkeit – also wenn keine Absicht, sondern ein "Versehen" vorliegt -, kann das Bußgeld reduziert werden.

Nur 0,15 Prozent Verstöße

Die Anzahl der Verstöße gegen die Einreisevorschriften ist bisher sehr gering. Das bayerische Innenministerium bezifferte sie nach den ersten rund 45.000 Kontrollen durch die bayerische Grenzpolizei auf 0,15 Prozent. "Das zeigt, dass die Vorschriften der Einreiseverordnung offensichtlich von der ganz überwältigenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden, beachtet werden", sagte Innenminister Joachim Herrmann.

Verwandte Themen