Bußgelder für Touristen

Bußgeld für Bikini und Sitz-Verbote: Diese neuen Regeln sollten Italien-Urlauber kennen

Minh Anh Nguyen

Online-Redaktion

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14.5.2024, 05:00 Uhr
Wer nur mit Bikini oder Badehose durch Lignano läuft, riskiert Bußgelder zwischen 25 und 300 Euro.

© IMAGO/Michael Bihlmayer/IMAGO/Bihlmayerfotografie Wer nur mit Bikini oder Badehose durch Lignano läuft, riskiert Bußgelder zwischen 25 und 300 Euro.

Italien hat als beliebtes Reiseland nicht nur mit einer großen Menge an Touristen zu kämpfen, sondern auch mit deren Verhalten. Um den Fluss an Menschen unter Kontrolle zu bringen, hat das Land einige Regelungen an den Tag gebracht. Von strengen Verkehrsregeln bis hin zu Kleiderordnungen - darauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Reise nach Italien planen.

Lagunenstadt Venedig: Tageseintritt und Verhaltensweisen

Die bekannte Lagunenstadt Venedig erhebt seit April als weltweit erste Stadt Eintritt von Tagesbesuchern. Die Regelung gilt vorerst für 29 Tage bis Mitte Juli. Bis Anfang Mai waren fünf Euro für Tagesgäste, welche die Stadt zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr besuchen, fällig, berichtet die "Deutsche Presse Agentur" (dpa). Aktuell wird die Gebühr bis Mitte Juli an allen Wochenenden bis auf den 1./2. Juni erhoben. Eine generelle Einführung soll dann ab 2025 gelten.

Der Zugangsbeitrag ist über die Website der Kommune zu zahlen. Den nach Zahlung erzeugten QR-Code muss man dann bei einer Kontrolle vorzeigen. Ohne müssen Gäste mit einem Bußgeld zwischen 50 und 300 Euro rechnen, schreibt der "ADAC". Gebührenfrei bleibt der Besuch für Reisende, die mindestens eine Übernachtung in Venedig gebucht haben. Diese können sich auf der oben genannten Internetadresse registrieren.

In Venedig selber müssen sich Reisende an einige Verhaltensweisen halten, um die Hygienestandards einzuhalten. Wie die Stadt auf ihrer Website erklärt, darf man sich an Ufern und Gehwegen, auf Denkmälern, Brücken, Stufen, Brunneneinfassungen und Hochwasserstegen nicht auf den Boden setzen oder hinlegen. Auch das Essen und Trinken ist auf dem Boden nicht erlaubt. Verstoße können mit einem Bußgeld von 100 bis 200 Euro bestraft. Ein Fütter-Verbot gilt auch für die Tauben und Möwen vor Ort. Füttern man diese, droht ein Bußgeld zwischen 25 Euro und 500 Euro.

Bußgeld für Kleiderordnung

Der Badeort Lignano Sabbiadoro will gleich mit zwei Verboten ein wenig Ordnung in den Ort bringen. Die Stadtverwaltung führte Ende April eine Kleidervorschrift ein, wonach es verboten ist, auf öffentlichen Plätzen in Badekleidung oder mit nacktem Oberkörper herumzulaufen, berichtet das italienische Nachrichtenportal "Ansa". Mit Ausnahme von Strandpromenaden ist es nicht erlaubt an öffentlichen Orten, sowie privaten Orte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, sich auszuziehen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 25 Euro bis maximal 500 Euro bestraft werden, berichtet das Nachrichtenportal "Messaggero Veneto".

Zudem gilt eine neue Polizeiverordnung in Lignano, die das Wild-Parken von Wohnmobilen und Wohnwägen bekämpfen soll. "Eine Reihe von Bestimmungen", soll das Parkrecht der Camper einschränken, berichtet "Ansa". Diese wurden in den vergangenen Jahren immer wieder zu einem Problem, da sie sich vor die Häuser der Einheimischen stellten.

Eine Kleiderordnung gibt es aber nicht nur in Badeorten, sondern auch in vielen Kirchen Italiens. Das Reisebüro "RomeCabs" erklärt, dass man auch im Sommer Schulter und Knie bedeckt halten sollte, zudem sind Schuhe Pflicht. "Kirchen (insbesondere die Petersbasilika im Vatikan) werden oft als Touristenattraktionen betrachtet, die auf einer ‚Must-see‘-Liste der Besucher stehen - an erster Stelle und vorrangig sind sie aber heilige religiöse Orte, an denen eine angemessene Kleiderordnung eingehalten werden muss." Da kann es also schonmal vorkommen, dass knapp bekleideten Touristen der Eintritt nicht gewährt wird.

Schwimmverbot in der Blauen Grotte von Capri

Die Blaue Grotte im Nordwesten ist weltweit für ihre besonders blaue Wasserfarbe bekannt. Per Boot kann man in die Höhle fahren, dort sollte man aber unbedingt darauf bleiben. Seit Jahren ist es verboten, in der Blauen Grotte zu schwimmen. Reisebüro "Sightseeing Tours Italy" erklärt, dass es in der Grotte zu gefährlich sei - das Schwimmen in diesen Gewässern wird aus diesem Grund mit einem Bußgeld geahndet. Model Heidi Klum und Tom Kaulitz brachen das Schwimmverbot 2019 - und mussten mit einem Bußgeld von bis zu 6000 Euro rechnen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Wer den weißen Strand vom Urlaub als Andenken mitnehmen möchte, sollte sich zügeln. Große Mengen an gestohlenem Sand sind nicht nur ein Souvenir, sondern auch strafbar. Ein Reisender hatte 2023 etwa 41 Kilogramm Sand und Steine mitgenommen und musste dafür ganze 3000 Euro Bußgeld zahlen, berichtet "euronews.travel".

Mit dem Fahrzeug in Italien

Wie der ADAC informiert, sind Bußgelder in Italien für Verkehrsdelikte und Nicht-Beachtung polizeilicher Weisung deutlich höher als in Deutschland. Aus dem Auto Abfall oder Gegenstände zu schmeißen kostet beispielsweise bis zu 204 Euro Bußgeld.

Viele Autobahnen in Italien sind gebührenpflichtig. Die Maut wird nach gefahrener Strecke an einer Mautstation fällig, eine Vignette ist nicht erforderlich. Einige Städte erheben die Gebühr jedoch elektronisch oder über Kennzeichenerfassung im Free-flow-System. Auch kann eine Gebühr für die Zufahrt zu verkehrsbeschränkten Zonen anfallen.

Zahlreiche Städte und Gemeinde haben ihre Innenstädte für den Tag gesperrt oder ihn zu bestimmten Tageszeiten eingeschränkt. Ausgewiesen sind diese Zonen als "Zona a traffico limitato" (ZTL). Meistens handelt es sich dabei um historische Ortszentren, welche geschützt werden. Demnach gibt es nahezu allen touristisch bedeutenden Städten eine oder mehrere dieser Zonen.

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