Ab 1.1.2022 Hochrisikoland, ab 10.1. auf Pisten 2G

Bußgeld-Schock in Südtirol: Auf italienischen Skipisten Nachweispflicht für Haftpflichtversicherung

30.12.2021, 12:10 Uhr
Die italienische Pistenpolizei patroulliert schon seit vielen Jahren durch die Skigebiete auch in Südtirol. Nun muss sie viel mehr kontrollieren als früher - harte Strafen drohen.

© imago images/Frank Sorge, NNZ Die italienische Pistenpolizei patroulliert schon seit vielen Jahren durch die Skigebiete auch in Südtirol. Nun muss sie viel mehr kontrollieren als früher - harte Strafen drohen.

Schon vor vielen Jahren hat Italien als erstes Land speziell ausgebildete Skipolizisten auf seine Pisten geschickt, die dort regelmäßig patroullieren und die Einhaltung der FIS Skiregeln sowie das Tragen von Helmen kontrollieren. Nun haben sie ab 1. Januar 2022 eine neue Aufgabe bekommen, die manchen ein saftiges Bußgeld einbringen kann - oder gar den Verlust des Skipasses.

Zudem gilt Italien zum 1. Januar als Hochrisikogebiet, also auch Südtirol. Das heißt: Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurückreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Kinder unter zwölf Jahren müssen fünf Tage in Quarantäne. Geimpfte und Genesene müssen ihre Einreise digital anmelden. Die Einstufung erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot. Zudem wurde am 29.12. von der Regierung beschlossen, dass auf italienischen Pisten ab 10. Januar auf Pisten 2G gilt - das ganze Land dürfte zur orangenen Zone werden.

Bei Ihrer Versicherung schnell ausführliche Police bestellen

Der italienische Gesetzgeber verlangt zudem ab dem 1.1.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Dies gilt nicht für Langlaufpisten. "Nicht-Versicherte müssen mit Verwaltungsstrafen von 100 Euro bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen", steht etwa in einer Mitteilung an die HUK-Versicherungs-Außenstellen, die uns aus Gunzenhausen erreicht hat.

Wer keinen gültigen Versicherungsschutz hat oder nachweisen kann, soll die Möglichkeit bekommen, mit dem Skipass eine vermutlich teure Tagespolice abzuschließen. Wer das nicht tut und trotzdem Ski fährt und erwischt wird, dem drohen die bis zu 150 Euro Bußgeld. Ob die Kinder bei einer Vor-Ort-Police mitversichert sind, ließ sich noch nicht klären.

Sie sollten sich auf alle Fälle vor Ihrer Abreise informieren, ob Sie diesen Versicherungsschutz haben und sich am besten zusätzlich bei Ihrer Versicherung telefonisch einen aktuellen Nachweis ausstellen lassen, in dem auch Sportunfälle und auch Ihre Kinder mit Namen als Mitversicherte ausgewiesen sind.

Faktisches Alkoholverbot auch auf italienischen Pisten

Auch wer alkoholisiert durch den Schnee wedelt, muss bei Kontrolle ein extrem hohes Bußgeld zahlen - die Carabinieri haben extra Alkometer zum Pusten dabei. Ab 1.1.2022 droht ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille eine Strafe zwischen 250 und 1000 Euro, ab 0,8 Promille wurde sogar eine Straftat verübt - mit entsprechenden Sanktionen wie Anzeige und Gewahsamsnahme.

Ein Pisten-Carabinieri kontrolliert einen Skifahrer und lässt sich von ihm Ausweis und Nachweis der Haftpflichtversicherung zeigen.

Ein Pisten-Carabinieri kontrolliert einen Skifahrer und lässt sich von ihm Ausweis und Nachweis der Haftpflichtversicherung zeigen. © Matthias Niese, NNZ

Alle Minderjährigen müssen nun Helm tragen

Schon lange gilt in Südtirol und Italien eine erweiterte Helmpflicht. Einen geeigneten Kopfschutz (also KEIN Fahrradhelm, sondern nur ein Skihelm) mussten bislang nur Kinder unter 14 Jahre tragen, nun alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre. Eine CE-zertifizierung wird von der Polizei überprüft.

In Italien steigen die Inzidenzwerte wieder so stark an, dass es nun wieder zum Hochrisikogebiet wird. In Südtirol lag die 7-Tage Inzidenz am 30.12. bei 440, in Italien insgesamt bei 632. Das gesamte Land könnte orangene Zone werden, was faktisch 2G bedeuten würde. Das Oberste Gesundheitsinstitut Italiens (ISS) schätzt laut einer vorläufigen Untersuchung, dass der Anteil der Omikron-Variante in Italien mindestens 30 Prozent aller Fälle ausmacht.

Südtirol: Kinder unter 18 gelten als getestet und können Skifahren

Wichtig für Familien mit (noch) ungeimpften Kindern unter 12 ist diese Ausnahmeregel in Südtirol: Kinder unter 18, die in Begleitung eines vollständig geimpften Elternteils unterwegs sind, gelten als getestet und können sich unter 2G-Regeln frei bewegen. Für den Transit durch Österreich gilt: Für Durchreisen ohne Zwischenstopp benötigt man für Österreich keine Einreiseregistrierung. Weil Österreich kein Hochrisikogebiet mehr ist, darf man nun auch wieder im Rahmen der Durchreise Stopps einlegen. Mehr Informatien finden Sie auf austria.info.

Status Orange ab 10. Januar: 2G auf italienischen und Südtiroler Skipisten

Der Status orange für ganz Italien kommt nun wohl am 10. Januar. Das würde aber vor allem für ungeimpfte Erwachsene Folgen haben, Einheimische dürften dann etwa ihre Gemeinden nicht mehr verlassen. Sonst gilt 2G in öffentlichen Einrichtungen und in Liften und Gastronomie - Hotels und Hütten blieben also für Geimpfte und Genesene offen, egal, ob Tourist oder nicht - auch für Kinder.

Testpflicht vor Italien-Einreise für alle, Vor-Ort-Ausnahme für Kinder

Für einen Winterurlaub in Südtirol gelten laut IDM Südtirol bis einschließlich 15. Januar 2022 folgende Einreiseregelungen: "Für alle Einreisenden aus EU- oder Schengen Staaten über sechs Jahren gilt unabhängig vom Impfstatus eine Testpflicht. Das bedeutet: Bei Einreise nach Italien muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Antigentests (offizielle Schnelltests, d.Red.) haben eine maximale Gültigkeit von 24 Stunden. Zudem ist vor der Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form) auszufüllen.

Ungeimpfte Personen müssen sich außerdem nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Nach Ablauf der Quarantäne müssen sie einen weiteren PCR- oder Antigentest vorlegen. Keine Isolationspflicht besteht für Geimpfte, deren in der EU zugelassene Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen sind. Ebenfalls von der Quarantäne befreit sind Minderjährige, die mit einem geimpften oder genesenen Elternteil aus dem EU- oder Schengen-Raum einreisen. Eine Übersicht der geltenden Einreisebestimmungen findet sich hier.

"Der zusätzliche Test aller Urlauber vor Einreise nach Italien ist Stand 17.12. übrigens nur für die Einreise notwendig. Innerhalb Italiens reicht es dann wenn man die 2G erfüllt und es muss kein weiterer Test erfolgen", sagt uns Karolin Rieder vom Tourismusverband Gitschberg-Jochtal.

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