Das müssen Touristen jetzt wissen

Herbsturlaub trotz Corona: In unseren beliebtesten Reiseländern gelten diese Regeln

20.9.2022, 08:00 Uhr
Reisen mit Corona. Wo gelten welche Maßnahmen?

© IMAGO/Rolf Poss Reisen mit Corona. Wo gelten welche Maßnahmen?

Mit Aussicht auf einen kalten Winter verlangt manch ein Herz nach einer letzten Runde Sonnenschein. Ob Urlaub am Strand Spaniens oder Kraft tanken in den Alpen – viele möchten im Herbst nochmal Wärme spüren.

Doch auch nach diesem Sommer wird ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen befürchtet. Aus diesem Grund werden die Coronaregeln bald wieder angepasst. Wir sagen, was derzeit in unseren beliebtesten Reiseländern gilt – die Gesetze können sich aber jederzeit ändern. Weitergehende Informationen zur Infektionslage und den Einreisebestimmungen in allen anderen (Reise-)Ländern finden sie stets aktuell unter www.auswaertiges–amt.de/de/ReiseUndSicherheit.
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Ab Oktober: Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland

Der kommende Herbst bringt Deutschland erneut verstärkte Corona-Maßnahmen: Ab 1. Oktober gelten in Deutschland bundesweite Basis-Schutzmaßnahmen. Unter anderem eine landesweite FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr sowie auch in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe. Im öffentlichen Fernverkehr muss das Personal sowie 6-14-Jährige lediglich eine medizinische Maske tragen.

Zudem können die Länder je nach Infektionslage stufenweise auf das Pandemiegeschehen reagieren. In der 1. Stufe steht es ihnen zu, eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen einzuführen. Ab der 2. Stufe wird für Veranstaltungen im Außenbereich eine Maskenpflicht vorgeschrieben, wenn kein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet werden kann. Dies trifft auch bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen zu. Ebenso ist eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen verpflichtend.

Mehr Informationen zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Kaum Einschränkungen in Österreich

In Österreich gelten derzeit keine Einreisebeschränkungen, sofern die Einreise nicht aus einem Staat oder Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risiko erfolgt – ein solches führt Österreich aber derzeit nicht. Es gilt die FFP2–Maskenpflicht in Kranken– und Kuranstalten, Alten– und Pflegeheimen sowie an Orten mit Gesundheits– und Pflegedienstleistungen.

Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle möglicher coronaspezifischer Einreisevoraussetzungen finden gegebenenfalls stichprobenartig statt. Ansonsten sieht Österreich die Lage derzeit noch sehr entspannt.
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Italien hat derzeit alle Beschränkungen aufgehoben

Ebenso Italien – es lässt wie Österreich viele Maßnahmen und Einreisebeschränkungen ruhen. Das bedeutet, dass für die Einreise weder ein Covid–19–Nachweis noch eine Einreiseanmeldung nötig ist.

In Italien besteht bis zum 30. September 2022 die Pflicht zum Tragen einer FFP2–Maske im öffentlichen Personenverkehr sowie auf Fähren, auf Flügen allerdings nicht – es sei denn, die Fluggesellschaft legt selbst andere Regeln fest. Für Kinder unter sechs Jahren besteht keine Maskenpflicht.

Einzelne Regionen und Kommunen können von nationalen Regeln und Beschränkungen abweichen. Informieren Sie sich bitte vor der Anreise über das Infektionsgeschehen ihres Reiseziels, zum Beispiel bei Ihrem Gastgeber.

Freie Fahrt für EU-Bürger in Spanien

Reisende aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten benötigen zur Einreise nach Spanien derzeit keinen COVID-19-Nachweis oder ein Einreiseformular. Einreisende von außerhalb der EU benötigen entweder einen COVID-19-Nachweis (Impfnachweis, Testergebnis, Genesenenzertifikat) oder ein Gesundheitsformular des Spain Travel Health-Portals.

In Spanien gilt derzeit landesweit eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Gesundheitseinrichtungen. Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen keine Maske tragen.

Einzelne autonome Gemeinschaften können je nach Infektionslage und mit Zustimmung der Gerichte eine örtliche Mobilitäts- und andere Beschränkungen aushängen. Die Regelungen der einzelnen Regionalregierungen finden Sie auf der Website des spanischen Gesundheitsministeriums.

Türkei: Keine Einreisebeschränkungen, Infektionslage beobachten

Für die [FETT]Türkei[/FETT] gelten derzeit keine Einreisebeschränkungen an der Luft–, Land– oder Seegrenze. Auch das Tragen einer Mund–Nasen–Bedeckung ist nur in Gesundheitseinrichtungen verpflichtend. Das Auswärtige Amt empfiehlt hier besonders vor der Anreise, die Entwicklung der Infektionslage zu beobachten – man sollte grundsätzlich darauf achten, Abstand zu anderen, ungeschützten Menschen zu halten.

Griechenland: Kaum Beschränkungen, Hygienemaßnahmen ergreifen

Die Einreise nach Griechenland ist ebenalls problemlos über jeglichen Land–, See– und Luftweg möglich. Eine Tragepflicht eines Mund–Nasen– Schutzes gilt derzeit in Gesundheitseinrichtungen, städtischen Einrichtungen und im öffentlichen Nahverkehr für alle Personen ab vier Jahren.
Hotels sowie andere Unterkünfte sind verpflichtet, spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene–, Distanz– und Auslastungsbeschränkungen zu führen. Für Fragen oder Beschwerden hat das griechische Tourismusministerium ein Mail–Postfach eingerichtet: touristcomplaints@mintour.gr.

Reisen in Corona-Zeiten

Da sich das Infektionsgeschehen und die Bestimmungen zur Einreise ändern können, empfiehlt das Auswärtige Amt, sich auch kurz vor Antritt der Reise über die aktuelle Lage des Zielortes zu informieren. Weitere Informationen und aktuelle Bestimmungen finden Sie stets unter der Website des Auswärtigen Amtes.

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