Allgemeine Beförderungsbedingungen

Preiserhöhung nach Flugbuchung: Wie Sie diesen fiesen Trick erkennen und vermeiden können

Johanna Michel

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

18.4.2023, 09:34 Uhr
Eine frühe Buchung wird oft auch mit einem guten Preis belohnt. Doch was hat es mit nachträglichen Preiserhöhungen auf sich? (Symbolbild)

© Malte Christians, dpa Eine frühe Buchung wird oft auch mit einem guten Preis belohnt. Doch was hat es mit nachträglichen Preiserhöhungen auf sich? (Symbolbild)

Viele Fluggäste bemühen sich darum, die Flüge für ihren Urlaub, die Geschäftsreise oder den Besuch bei der Familie möglichst früh zu buchen, um einen möglichst niedrigen Reisepreis zu ergattern. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die Kundinnen und Kunden danach erfahren, dass die Preise nach der frühen Buchung erhöht wurden. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Wie Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin vom Rechtsdienstleister "Flightright", erklärt, sind nachträgliche Preiserhöhungen bei der Flugbuchung im Regelfall nicht zulässig, da mit der Buchung des "Flugtickets ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen" wird. Wie bei fast allen Regeln gibt es aber auch bei dieser einige Ausnahmen.

Allgemeine Beförderungsbedingungen

Wenn sich Fluggesellschaften das Recht im vornherein vorbehalten, dann sind nachträgliche Erhöhungen des Flugpreises möglich. Zu finden sind solche Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der jeweiligen Fluggesellschaft. Beispielsweise bei RyanAir und EasyJet sind solche "Klauseln zu nachträglichen Preisanpassungen für Steuern zu finden", erklärt Brosche. Dennoch müsse im Einzelfall "gerichtlich geprüft werden, ob diese Klauseln wirksam sind."

Stellen Fluggäste nachträgliche Preiserhöhungen fest, dann lohnt es sich laut Brosche in jedem Fall die ABB zu überprüfen und zu gucken, "ob etwas zur Erhöhung des Flugpreises festgelegt ist." Sollte dem nicht so sein und die Fluggesellschaft den Preis ohne Abstimmung erhöht haben, dann haben Fluggäste das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. "Es ist wichtig, dass sich Passagier:innen schriftlich an die Fluggesellschaft wenden und ihr mitteilen, dass Sie der Preiserhöhung widersprechen und sie die Airline auffordern, die Beförderung wie von vornherein vereinbart durchzuführen." Kundinnen und Kunden können dann eine Ticketrückerstattung sowie einen zusätzlichen Schadensersatz für Mehrkosten von der Airline verlangen.

Änderung bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen sind Preiszuschläge nur für manche Leistungen erlaubt. Nur für Treibstoff, erhöhte Steuern für den Flughafen, Tourismusabgaben oder Wechselkursschwankungen sind gestiegene Beförderungskosten zulässig. Sollten die erhöhten Preise zum Zeitpunkt der Buchung aber schon vorhersehbar gewesen sein, dann können Flugreisende die Zahlung des erhöhten Preises verweigern.

Es sei wichtig zu wissen, "dass Preiserhöhungen von bis zu acht Prozent innerhalb von 20 Tagen vor dem Abreisedatum erfolgen können. Beträgt die Preiserhöhung mehr als acht Prozent, können die Reisegesellschaften den Reisenden eine Frist setzen, in der sie entweder den neuen erhöhten Preis akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten können", erklärt Brosche abschließend. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass ein Fluggast die Forderung gestellt hat, vom Vertrag zurückzutreten, dann gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.

Entschädigung bei Flugproblemen

Laut Brosche stehen Fluggästen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn ihr entsprechender Flug mehr als drei Stunden zu spät am Ziel ankommt, oder der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Unabhängig vom Ticketpreis können diese Ansprüche rückwirkend drei Jahre geltend gemacht werden - das gilt also auch für Ein-Euro-Flüge.