Sie dürfen Forderungen stellen

Urlaubsflug storniert wegen Waldbränden? Das sind Ihre Reiserechte

Matthias Niese

Leben / Magazin am Wochenende / Gute Reise

E-Mail zur Autorenseite

26.7.2023, 12:06 Uhr
Am Flughafen Nürnberg zeigt die Tafel die Ankunft eines Rückflugs aus Rhodos an - viele Fluggesellschaften fliegen jedoch nicht mehr hin.

© Berny Meyer, NNZ Am Flughafen Nürnberg zeigt die Tafel die Ankunft eines Rückflugs aus Rhodos an - viele Fluggesellschaften fliegen jedoch nicht mehr hin.

Steht verhinderten Urlaubern etwa wegen der Feuerhölle auf Rhodos und andernorts überhaupt Geld zu? Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin beim Portal Flightright sagt: „Die Waldbrände in Griechenland sind als ein außergewöhnlicher Umstand einzustufen - daher bestehen geringe Aussichten auf eine Entschädigungszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Betroffene, wenn die Fluggesellschaften sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben." Dennoch haben Sie unter Umständen Anspruch auf Ersatzleistungen.

Wetter ist kein Grund für Stornierungen

Hitze oder schlechtes Wetter am Urlaubsort sind grundsätzlich keine Stornierungsgründe, Sie können deswegen nicht kostenfrei umbuchen. Wenn es also etwa am Gardasee stark gehagelt hat wie kürzlich oder in Kroatien Bäume wegen starker Stürme auf Campingplätzen umstürzen, bleiben Urlauber, die deswegen nicht an- oder abreisen, auf ihren Kosten sitzen. Im Falle der Waldbrände, evakuierter Hotels und verspäteter oder abgesagter Flüge oder Reisen in Südeuropa verhält es sich etwas anders.

Die Airlines sind nämlich grundsätzlich verpflichtet, Passagiere so schnell wie möglich ans geplante Endziel zu befördern, wenn eine Reise dorthin möglich ist. Sie müssen hierfür auch andere Fluggesellschaften und indirekte Flüge sowie alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn und Taxi berücksichtigen. "Erhalten die Passagiere entweder keine oder aber nur eine sehr späte Ersatzbeförderung, kann dennoch ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen“, so Expertin Claudia Brosche

Wenn also der eigene Flug aufgrund der Waldbrände ausfällt, haben Reisende neben der Entschädigungszahlung die Wahl, ob sie eine Ersatzbeförderung zum Ziel erhalten oder die Ticketkosten zurückbekommen. Falls die Airline keine alternative Verbindung anbietet, können Flugreisende selbst eine Verbindung aussuchen, einschließlich einer Zugfahrt. Die Kosten dürfen Sie anschließend bei der Airline geltend machen.

Falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft in einem Hotel sowie den Transport dorthin organisieren. Bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden besteht das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk.

Pauschalreisende können gegen Gebühr vom Vertrag zurücktreten

Es gibt aber auch Urlauber, die sich spontan einfach selbst entscheiden, nicht zu fliegen - selbst wenn die Airline den Flug ganz normal oder nicht verspätet durchführt. Dann können Sie bei reinen Flugbuchungen weder einen Anspruch auf die Ticketrückerstattung noch auf Entschädigung erheben. Haben Sie jedoch eine Pauschalreise gebucht, dürfen Sie vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten - dann kann der Reiseveranstalter aber einen Teil des Reisepreises einbehalten, meist zwischen 10 und 20 Prozent - wie viel genau, lesen Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

„Diese Pauschale können Reiseveranstalter nicht einbehalten, wenn am Reiseort außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Die Waldbrände auf Rhodos können auch im Rahmen der Pauschalreise als außergewöhnlich eingestuft werden. Das bedeutet, dass Pauschalreisende in diesem Fall sämtliche Kosten für die Pauschalreise vom Reiseveranstalter zurückverlangen können“, führt Brosche.

So kommen Sie direkt an Ihr Geld

„Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nicht. So ist vielen zum Beispiel auch nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls selbst ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann - sofern die keine Alternative anbietet", so Brosche weiter.

Im Ort Kiotari ist das Feuer in den vergangenen Tagen bis an die Hotels am Strand vorgedrungen. Im Südosten der Ferieninsel Rhodos kämpfen die Menschen weiter gegen die Flammen.

Im Ort Kiotari ist das Feuer in den vergangenen Tagen bis an die Hotels am Strand vorgedrungen. Im Südosten der Ferieninsel Rhodos kämpfen die Menschen weiter gegen die Flammen. © Christoph Reichwein, dpa

Doch Ersatzansprüche durchzusetzen, fällt oft schwer - die Airlines winden sich häufig bei Kostenerstattungen und machen es ihren Kunden so schwer wie möglich. Hier helfen Fluggastrechtportale wie Flightright, Flugrecht, Fairplane oder airhelp - etwa bei ersatzlosen Flugstreichungen. Dann bleiben Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen. Meist können Sie auf den Portalen einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben und ihre Erstattung via Dienstleister unkompliziert einfordern, der behält im Erfolgsfall eine Provision ein.

Die Flugärger-App der Verbraucherzentralen hilft Ihnen sogar kostenlos bei der Berechnung Ihrer Entschädigung und dem Einfordern Ihrer Rechte - dort können Sie alle Flugdaten, Auslagen etc. eingeben und direkt aus der App heraus bei der Airline einfordern.

Verwandte Themen