Skifahren? Hotels schreiben Weihnachten ab

War's das mit Winterurlaub? Österreich verhängt Voll-Lockdown für alle

19.11.2021, 11:37 Uhr
Vermutlich können wir die Ski bis um Weihnachten herum gleich wieder abschnallen.

© imago images/YAY Images, NNZ Vermutlich können wir die Ski bis um Weihnachten herum gleich wieder abschnallen.

Ab Montag sind neben den Geschäften, die nicht dem alltäglichen Bedarf dienen, auch Hotellerie, Gastronomie und Freizeitbetriebe geschlossen, darunter Skilifte. Zudem treten ganztägige Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Ein Österreich-Urlaub während des Lockdowns wird so nicht möglich sein, außer man wandert allein durch die Natur.

Nach 20 Tagen soll der Lockdown zumindest für Geimpfte und Genesene wieder enden. Die harte Maßnahme soll auch helfen, dass sich noch während der Wintersaison die Lage wieder entspannt. Das ist jedoch nicht sicher.

Lange schien Winterurlaub in Österreich zumindest für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich (3G). Nun hat das Land die Reißleine gezogen, die Landeshauptmänner (Ministerpräsidenten) haben bei ihrer Sitzung am Tiroler Achensee einen 20tägigen Voll-Lockdown für alle beschlossen, selbst die Schulen werden dichtmachen. Alle aktuellen Coronaregeln finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums. Nach 10 Tagen wird evaluiert, ob sich das Ende des Lockdowns für Geimpfte und Genesene halten lässt.

Dürfen geimpfte Touristen ab 13. Dezember in Österreich Skifahren?

Solange gilt: Der Lockdown wird für Geimpfte und Genesene ein fixes Enddatum haben – nach 20 Tagen: "Der Lockdown endet automatisch am 13. Dezember", sagte Kanzler Schallenberg. Eventuell dürfen dann auch geimpfte und genesene Touristen einreisen (noch ist unklar, ob ein Einreiseverbot in Kraft tritt) und wieder auf die Pisten. Eigentlich hätten ab Ende November überall die Liftanlagen ihren Betrieb aufgenommen, teils läuft der Skibetrieb auch schon - etwa auf den Gletschern.

Ungeimpfte werden vermutlich auch nach dem 13. Dezember weiter im Lockdown bleiben. Um nicht noch einmal in eine derart verfahrene Situation zu geraten, will Österreich zudem eine generelle Impfpflicht ab 1. Februar einführen und bis dahin massiv Drittimpfungen in Oberarme setzen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein von den Grüne kündigte zudem an, dass eine generelle FFP2-Pflicht in Innenräumen eingeführt wird.

Ist eine Einreise möglich?

Derzeit ist eine Einreise nach Österreich möglich. So oder so war vorgesehen, dass ab 22.11. alle Personen, die bei der Einreise nach Österreich weder eine Impfung noch eine Genesung nachweisen können, zwingend einen PCR-Test vorlegen. Schnelltests reichten nicht mehr und alle Touristen benötigen so oder so eine Einreiseanmeldung. Hotellerie, Gastronomie und Freizeitbetriebe sind im Lockdown aber geschlossen, also auch Lifte.

Hier finden Sie, was tagesaktuell zur Einreise nach Österreich gilt - derzeit sind die Grenzen offen ("Österreichs Grenzen sind geöffnet, touristische Reisen sind möglich" - Stand 19.11.). Die Coronaregeln in Österreich finden Sie tagesaktuell auf dieser Seite des offiziellen Tourismusportal Österreichs.

So will man die Wintersaison doch noch retten

Die nun getretene Notbremse soll den Inzidenzwert von knapp 1000 (Stand 19.11.21 - Österreich ist RKI-Hochrisikogebiet) so schnell wie möglich senken und auch die Wintersaison retten. Das steht nun in den Sternen und hängt davon ab, ob der Inzidenzwert massiv möglichst bis Weihnachten sinkt.

Erneute Zwangspause? Kinder beim Skifahren in Österreich.

Erneute Zwangspause? Kinder beim Skifahren in Österreich. © Matthias niese

Geimpfte und Genesene etwa aus Deutschland sind nun verunsichert, ob sie weiterhin Skiurlaub in Österreich planen können - Hinweise darauf gibt es vermutlich frühestens zehn Tage nach Inkrafttreten des Lockdowns bei der ersten Bewertung und vor dem 13.12.21.21. Bei weiterhin hohen Werten werden entsprechende politische Entscheidungen getroffen. Solange hoffen alle, dass wenigstens Geimpfte und Genesene doch noch ab Mitte Dezember auf die Pisten dürfen.

Ungeimpfte müssen bislang nach der Rückkehr aus dem Hochrisikogebiet Österreich nach Deutschland in Quarantäne, auch ungeimpfte Kinder (also i.d.R. unter Zwölfjährige). Das stellt Familien vor Probleme, selbst wenn die Eltern geimpft oder genesen sind. Zumal sie bei Rückkehr etwa am Ende der Ferien im Quarantänefall die Schulpflicht der Kinder verletzen.

Kann ich wegen des Lockdowns den Skiurlaub stornieren?

Wer schon Skiurlaub als Pauschalreise in den nächsten Wochen geplant hat, kann wegen des Lockdowns für alle "eine Möglichkeit zum kostenlosen Rücktritt haben", schreiben Juristen des ADAC. Dies sei zumindest nach deutschem Recht dann möglich, wenn durch den Lockdown die gebuchten Leistungen nicht mehr so erbracht werden können, wie es vertraglich vereinbart war. Wer individuell Einzelbausteine gebucht hat und womöglich sogar schon bezahlt hat, könnte Pech haben. Außer, es wurden von vornherein großzügige Stornomöglichkeiten angeboten.

Weihnachtsurlaub wird von Hoteliers schon abgeschrieben

"Der klassische Weihnachtsurlaub sei wohl gelaufen", zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland Susanne Kraus-Winkler vom österreichischen Fachverband Hotellerie. Da sei allenfalls noch mit ein paar Stammgästen zu rechnen. Die Branche setze auf ein Durchstarten in der zweiten Saisonhälfte ab Mitte Januar. „Wir hoffen, dass noch was zu retten ist“, so Winkler.

Weiter heißt es: "Durch die Schließung aller Hotels und Lokale im Lockdown verzögert sich der Saisonstart – beziehungsweise wird ausgesetzt. Einige Skiorte sind bereits in die Saison gestartet – müssen nach diesem Wochenende aber wieder schließen. Der Tiroler Skiort Ischgl, einst als Superspreader-Ort bekannt geworden, wollte am 25. November die Skisaison eröffnen."

Erfolg bei Verhandlungen mit Touristenländern ist nun fraglich

Um auch Schulskilager zu ermöglichen, waren bislang in Österreich Kinder „bis zum Ende der Schulpflicht“ von 12 bis 15 Jahren von 2G ausgenommen. Das Land verhandelte bereits mit wichtigen Touristen-Herkunftsländern wie Deutschland und verwies auf seinen „Ninja-Pass“: Durch regelmäßiges, kostenloses Testen werden damit Kinder dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Wien wollte bislang erreichen, dass Kinder mit einem PCR-Test unmittelbar vor Heimreise in Deutschland nicht in Quarantäne müssen, ohne Erfolg. Nun muss alles neu überprüft werden.

Bangen um Schul-Skilager und Familien-Winterurlaub

Dabei hatte die Regierung in Wien angesichts dramatisch gestiegener Corona-Inzidenz schon vor zwei Wochen verkündet, nun doch 2G statt 3G im öffentlichen Raum vorzuschreiben, also auch in Hotels, Herbergen und Skiliften.

Da viele Schulen in Deutschland beschlossen haben, ihre Skilager der unteren Klassen aus Solidarität mit Kindern, die nicht geimpft sind oder wegen ihres Alters unter 12 Jahren noch nicht geimpft werden können und wegen des hohen Aufwands bei Testungen nur bei 3G durchzuführen und sie bei 2G abzusagen, standen zunächst bereits geplante Skilager auf der Kippe. Auch Familien, die mit jüngeren, ungeimpften Kindern in den Skiurlaub wollten, hätten ihren Urlaub bei strikter Anwendung unter Umständen absagen müssen. Österreich ist aber auf den Wintertourismus und Nachwuchs-Skifahrer angewiesen und zeigt sich um praktikable Lösungen bemüht.
Nun muss das Land befürchten, dass die Wintersaison erneut ins Wasser fällt. Viele Stornierungen gehen jedenfalls schon jetzt ein.

2G-Regel gilt nicht bei Kindern bis Ende der Schulpflicht

Stellvertretend für andere österreichische Bundesländer hatte sich Tirol in einer Pressemeldung zu konkreten Regeln für Kinder geäußert, dort heißt es: "Die 2G-Regel gilt für alle Personen nach Ende der Schulpflicht". Und weiter: "Der 2G-Nachweis ist in Seilbahnen (Skilifte und Gondeln) ab 15. November verpflichtend, die Maskenpflicht entfällt. Ausgenommen sind alle Kinder unter zwölf Jahren."

Für 13- bis 15-Jährige reicht also vermutlich weiterhin ein negativer Test. In Österreich sind Schnell- und PCR-Tests nach wie vor für alle kostenfrei. Auch wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, darf mit ärztlichem Attest und PCR-Test weiter am öffentlichen Leben teilnehmen. Wie lange diese Regel nun noch hält, bleibt abzuwarten.

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