Nachgefragt

Auf dem Balkon grillen: Ist das erlaubt - oder verboten?

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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7.5.2022, 16:35 Uhr
Sobald die Temperaturen steigen, freuen sich viele Grill-Fans auf das Spektakel im Freien.

© via www.imago-images.de Sobald die Temperaturen steigen, freuen sich viele Grill-Fans auf das Spektakel im Freien.

Generell dürfen Sie auf dem Balkon oder der Terrasse den Grill anschüren. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung Ihnen gehört oder Sie nur zur Miete wohnen.

"Zum Grillen auf Balkonen, in Höfen und auf Terrassen gibt es keine städtischen Regelungen. Wann, wie oft und wie gegrillt werden darf, unterliegt der Hausordnung und der nachbarschaftlichen Pflicht der Rücksichtnahme", heißt es dazu von der Stadt Nürnberg.

Auf einen Holzkohlegrill sollten Sie aufgrund der Brandgefahr und wegen des offenen Feuers jedoch verzichten. Dichter Qualm oder Ruß sollten zudem nicht direkt in die angrenzenden Wohnungen ziehen. Denn die Nachbarn dürfen durch das Grillen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Das gilt sonst als Ordnungswidrigkeit und könnte mit einer Geldstrafe geahndet werden, sofern der Fall vor Gericht geht.

Auch auf den Brandschutz muss geachtet werden. Hierzu schreibt die Stadt Nürnberg: "Auf Balkonen, in Höfen und auf Terrassen muss der vom Hersteller des Grills angegebene Abstand zu brennbaren Stoffen eingehalten werden." In Sachen Emissionen wären Sie jedoch auch mit einem Holzkohlegrill auf der sicheren Seite. "Eine gesonderte Genehmigung des Umweltamtes respektive eine Anmeldung ist für den Betrieb eines Holzkohlegrills, ein offenes Feuer im Garten oder im Hof außerhalb von Landschaftsschutzgebieten nicht erforderlich", erklärt Michael Brückner vom Umweltamt der Stadt Nürnberg dazu. Nur die Verbrennung von Garten- und Pflanzenabfällen ist nicht zulässig. Der Grill sollte mit den dafür vorgesehenen Kohlen betrieben werden.

Grillen am Balkon - kein Problem mit Elektro oder Gas

Unser Tipp: Informieren Sie vorher Ihre Nachbarn über die Grill-Pläne. Dann können diese Fenster und Türen in der unmittelbaren Umgebung schließen. Falls Sie Lust auf Gesellschaft haben, können Sie natürlich auch Ihre Nachbarn auf etwas Pikantes vom Grill einladen. So schaffen Sie den Ärger schon im Vorfeld aus dem Weg.

Mit einem Elektro- oder Gasgrill fällt die Rauchentwickung deutlich niedriger aus. Den Geruch von Essen müssen Nachbarn im Zweifelsfall dulden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Ist das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag oder der Hausordnung explizit verboten, sollten Sie sich daran halten. Im Zweifel riskieren Sie sonst eine Abmahnung oder Kündigung durch den Vermieter.

Sollte bei Ihnen im Haus das Grillen verboten sein, können Sie in Nürnberg auch auf öffentliche Plätze ausweichen. An sieben Orten in der Stadt ist das Grillen zwischen 9 und 21 Uhr erlaubt. Als besonderen Service stellt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum an diesen Orten sogar Grillkohlebehälter bereit, damit Griller die heißen Stücke richtig entsorgen können.

Aber Achtung! Im privaten und öffentlichen Bereich gilt: Ab 22 Uhr herrscht Nachtruhe. Gespräche und Musik müssen dann auf Zimmerlautstärke reduziert werden.

An folgenden Plätzen dürfen Sie in Nürnberg grillen:

- Dutzendteich, zwischen Silbersee und kleinem Dutzendteich
- Pegnitztal West, westlich der Theodor-Heuss-Brücke
- Pegnitztal West, südlich des Süßheimwegs
- Marienbergpark, im mittleren Bereich an der Kilianstraße
- Marienbergpark, im nördlichen Bereich an der Marienbergstraße
- Rednitztal Ost, Ellwanger Straße
- Marthweg am Main-Donau-Kanal

Dieser Artikel wurde am 22. März um 14.39 aktualisiert.

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