Klimafreundliches Wohnen

Entlastung für Mieter: Diese Kosten muss der Vermieter ab 2023 übernehmen

Alice Vicentini

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14.11.2022, 12:11 Uhr
Laut einem Bundestagsbeschluss sollen die Kosten des sogenannten CO2-Preis auf Mieter und Vermieter verteilt werden.

© Marcus Brandt/dpa Laut einem Bundestagsbeschluss sollen die Kosten des sogenannten CO2-Preis auf Mieter und Vermieter verteilt werden.

Vermieter müssen sich künftig in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November, in Berlin beschlossen. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen.

Das neue Gesetz sorge für eine Entlastung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland, betonte Bauministerin Klara Geywitz (SPD). "Jetzt haben wir ein faires Modell, das auch die Vermieter in die Pflicht nimmt. Damit leisten beide Seiten einen Beitrag für den Klimaschutz." Mieter würden zu einem sparsamen Heizverhalten motiviert und Vermieter angehalten, in Energieeffizienz zu investieren.

CO2-Preis wird künftig aufgeteilt

Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit Januar 2021 den sogenannten CO2-Preis in Höhe von 25 Euro zahlen. Dieser soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Bislang geht das allein auf Kosten der Mieter - obwohl sie nur begrenzten Einfluss darauf haben, wie viel CO2 ausgestoßen wird. Das hängt nämlich nicht nur vom Heizverhalten ab, sondern etwa auch davon, wie gut ein Haus isoliert ist, welche Heizung und welche Fenster eingebaut sind.

Um Vermieter zu energetischen Sanierungen und Mieter zum Energiesparen zu bewegen, wurde nun ein neues Gesetz, das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), beschlossen. Ab Januar 2023 wird der CO2-Preis, der schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen wird, zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt: Bei Häusern mit einem sehr hohen Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter sollen Vermieter 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Der Anteil nimmt ab, je klimafreundlicher ihr Haus ist. Bei einem sehr geringen Ausstoß müssen Mieter die Kosten weiter allein tragen.

Bei Geschäften, Bürogebäuden und anderen Häusern, in denen niemand wohnt, sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden - es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders. Außerdem gibt es Ausnahmen für denkmalgeschützte Wohnhäuser und in Milieuschutz-Gebieten, wo Vermieter nicht so einfach sanieren können. Hier müssen sich die Vermieter dann weniger oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen.

Für jedes Haus müssen Vermieter laut Gesetz genaue Angaben in der Heizkostenabrechnung machen. Für eine exakte Berechnung der CO2-Kostenanteile sind der auf den Mieter entfallende Anteil an CO2-Kosten, die Einstufung der Wohnung sowie die Berechnungsgrundlagen anzugeben. Werden die Angaben nicht oder nicht vollständig geliefert, können Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um drei Prozent senken.

Finanzielle Auswirkungen

Das neue Gesetz soll dazu führen, dass Vermieter ihre Gebäude energetisch sanieren und Mieter von den Energiekosten entlastet werden. Der bisherige CO2-Preis macht Experten zufolge pro Liter Heizöl acht Cent aus, bei Erdgas 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Das Vergleichsportal Check24 rechnet vor, dass eine Familie mit Gasheizung und Verbrauch von jährlich 20.000 Kilowattstunden im klimafreundlichsten Haus 128,40 Euro CO2-Preis zahlen müsste. Ist das Haus dagegen besonders schlecht isoliert, blieben nur noch 6,42 Euro beim Mieter, den Rest müsste der Vermieter tragen. Diese Familie würde also um rund 122 Euro entlastet werden.

Da der CO2-Preis auf Heizöl höher ist, würden für die gleiche Familie mit Ölheizung im klimafreundlichen Haus 189,19 Euro fällig. Im schlecht sanierten Haus müsste die Familie davon nur 9,46 Euro selbst zahlen.