Bis zu 1000 Euro
Nacktes Sonnenbaden auf dem Balkon kann teuer werden - Das müssen Mieter wissen
13.06.2023, 17:16 Uhr
Der Sommer ist endlich da und mit ihm kräftige Sonnenstrahlen, die viele nutzen, um ihren Hautton etwas zu bräunen. Für den einheitlichen Teint bevorzugen es einige, sich nackt in die Sonne zu legen. Aber geht das auf dem Balkon oder im Garten ohne Bedenken? Grundsätzlich schon, sagt der Deutsche Mieterbund. Denn auch dort gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Aber Achtung: Die Nachbarn haben ein Wörtchen mitzureden.
Es gilt das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme unter Hausbewohnern. Sollten sich Nachbarn also belästigt fühlen, kann im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die bis zu 1000 Euro kosten kann. In der Regel kommt das allerdings eher nicht vor. Schwieriger wird es für diejenigen, die auf dem Balkon oder im Garten Sex haben und damit die Nachbarn stören - da kann der Vermieter im Zweifel sogar eine Abmahnung wegen Hausfriedensbruchs aussprechen, sagt der Deutsche Mieterbund.
Auch fürs Grillen gibt es ein paar Regelungen. Solange es im Mietvertrag nicht verboten ist, dürfen Mieter im Garten und auf dem Balkon den Grill anschmeißen. Problematisch wird es, wenn der Rauch des Grills in die Wohnung der Nachbarn zieht, dann kann es auch Ärger mit dem Vermieter geben. In den meisten Fällen gilt also, wer sich mit seinen Nachbarn gut versteht, kann sich auch freier auf dem Balkon oder im Garten verhalten.