Finanzen
GEZ-Gebühr: Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
07.12.2023, 07:30 Uhr
Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich festgelegt und beläuft sich auf 18,36 Euro pro Monat je Wohnung. Das heißt: Pro Wohnung muss eine Person diese Summe zahlen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, denn man kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Aber wer kann sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen und worauf sollte man achten?
Was ist die GEZ?
Die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, war bis zum 31. Dezember 2012 die zentrale Einzugsstelle für den Rundfunkbeitrag in Deutschland. Sie war verantwortlich für die Verwaltung und den Einzug der Rundfunkgebühren.
Am 1. Januar 2013 wurde die GEZ durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" abgelöst, der nun für die Organisation des Rundfunkbeitrags zuständig ist. Der Begriff "GEZ" wird jedoch immer noch umgangssprachlich verwendet, um den Rundfunkbeitrag oder die verantwortliche Stelle zu beschreiben.
Wie hoch sind die Gebühren?
Bis zum Jahr 2013 wurden die Rundfunkgebühren in Deutschland nach der Anzahl der im Haushalt vorhandenen Mediengeräte berechnet. Dies führte dazu, dass beispielsweise Unternehmen mit vielen Fernsehern im Haus entsprechend mehr zahlen mussten. Diese Regelung erwies sich jedoch als ungünstig. Daher wurde ab 2013 das Finanzierungsmodell geändert.
Seitdem gibt es einen Pauschalbetrag, der Rundfunkbeitrag genannt wird und unabhängig von der Anzahl der Mediengeräte nur einmal pro Haushalt berechnet wird. Diese Umstellung sollte eine gerechtere und einfacher zu handhabende Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten. Aktuell liegen die Rundfunkgebühren bei 18,36 Euro im Monat. Jährlich sind dies 220,32 Euro.
Zahlen kann man vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Das ändert nichts an der Höhe der Gebühr. Anders als bei der Kfz-Steuer, bei der man einen Aufpreis zahlt, wenn man pro Halbjahr oder Quartal zahlen will.
Was wird mit der Rundfunkgebühr bezahlt?
Mit der Rundfunkgebühr werden in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert. Der Beitrag soll, kurz gesagt, der Vielfalt und Qualität dienen. Oder ausführlicher formuliert: der Sicherstellung der Grundversorgung mit Rundfunk und Fernsehen sowie der Produktion und Ausstrahlung von qualitativ hochwertigen Programmen und Inhalten.
Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag werden für die Finanzierung von Sendungen, Kultur, Bildung, Unterhaltung, die Verbreitung von Information, Sportberichterstattung, aber auch für die technische Infrastruktur und den Ausbau digitaler Medien genutzt.
Mit der Rundfunkgebühr werden öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten finanziert, wie beispielsweise:
- Das Erste Deutsche Fernsehen (ARD)
- Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)
- Der Bayerische Rundfunk (BR)
- Der Saarländische Rundfunk (SR)
- Der Hessische Rundfunk (HR)
- Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR)
- Der Norddeutsche Rundfunk (NDR)
- Der Saarländische Rundfunk (SR)
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
- Der Südwestrundfunk (SWR)
- Der Westdeutsche Rundfunk (WDR)
- Radio Bremen (radiobremen)
- ARTE
- PHOENIX
- 3Sat
- Der Bildungskanal ARD alpha
- Deutschlandradio
- KI.KA
- funk
Sind die GEZ-Gebühren verpflichtend?
Der Rundfunkbeitrag ist verpflichtend und gesetzlich geregelt. Demnach muss man den Rundfunkbeitrag bezahlen, auch wenn man keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten hat. Gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind alle privaten Haushalte und Unternehmen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet – egal, ob sie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote nutzen oder nicht.
Die Beitragspflicht besteht für jede Wohnung, unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder der vorhandenen Mediengeräte. Verweigerung oder Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (wie beispielsweise Mahnungen, Vollstreckungsmaßnahmen oder sogar gerichtliche Verfahren).
Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wer kann sich befreien lassen?
Von der Zahlung des Rundfunkbeitrags können sich bestimmte Personengruppen befreien lassen. Demnach müssen einige Personen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wie beispielsweise Empfänger von Sozialleistungen (Bürgergeld, Ausbildungsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Bei den Sozialleistungen für Ausbildung gilt das nur, wenn man nicht zuhause bei den Eltern wohnt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Der Antrag auf Befreiung sollte immer erst dann gestellt werden, wenn man den erforderlichen Nachweis erhalten hat. Sollte der nicht rechtzeitig vorliegen, ist dies kein Problem: Man kann sich grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend von der GEZ-Gebühr befreien lassen.
Auch Menschen mit bestimmten Behinderungen (beispielsweise Hörgeschädigte und Menschen mit wenigstens 80 Prozent Behinderung) können eine Befreiung beantragen. Ein Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden.
Auch Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der GEZ befreien lassen, bspw. wenn sie BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen. Wenn alle Mitglieder einer WG BAföG erhalten oder bestimmte Sozialleistungen beziehen, können sich alle Bewohner befreien lassen. Dabei ist es wichtig, dass jeder Studierende in der WG die Berechtigung für die Befreiung dem Beitragsservice meldet und die erforderlichen Nachweise einreicht, um eine gerechte Beitragserhebung zu gewährleisten.
Achtung: Die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen ist abhängig von der Gültigkeit des entsprechenden Leistungsbescheids oder anderen Befreiungsgründen. Wenn die Zahlungen unbefristet sind, wird die Befreiung von der GEZ auf einen Zeitraum von drei Jahren befristet. Daher ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Antrag auf Befreiung zu stellen. Somit wird sichergestellt, dass die Befreiung fortgesetzt wird. Andernfalls können erneut Beiträge fällig werden.
Wie sieht es mit Zweitwohnungen aus?
Bei Zweitwohnungen besteht keine Rundfunkbeitragspflicht. Um eine Befreiung von der Zahlung zu erhalten, muss der Beitragsservice über die Zweitwohnung informiert werden. Zudem muss eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Aus ihr muss hervorgehen, dass Haupt- und Nebenwohnung auf Ihren Namen angemeldet sind und wann Sie eingezogen sind.
Der Antrag gilt nur für eine Person. Gibt es Mitbewohner in der Nebenwohnung, müssten diese selbst einen Antrag auf Befreiung stellen.
Rundfunkbeitrag: Müssen Unternehmen nicht zahlen?
Auch Unternehmen müssen in Deutschland den Rundfunkbeitrag entrichten. Die Beitragspflicht gilt unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens. Die Höhe des Rundfunkbeitrags für Unternehmen und Institutionen richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der Betriebsstätten, den sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und den Kraftfahrzeugen. Je mehr Beschäftigte und Betriebsstätten es gibt, desto mehr zahlt also das Unternehmen. Pro Betriebsstätte ist ein Auto beitragsfrei, für jedes weitere wird ebenfalls ein kleiner Betrag fällig.
Für eine Betriebsstätte mit einem bis acht Vollzeit-Mitarbeitern wird ein Beitrag von 6,12 Euro pro Monat geleistet, also ein Drittel des normalen Beitrags. Sind es 300 Mitarbeiter, zahlt das Unternehmen so viel wie zehn Privatpersonen, also 183,60 Euro pro Monat. Bei 1000 Mitarbeitern sind es schon mehr als 700 Euro.
Bei Vermietern von Hotels und Gästezimmern ist auch die Anzahl der vermietbaren Zimmer relevant. Diese werden ähnlich gerechnet wie Autos. Es gibt zudem weitere Besonderheiten unter anderem für Kleinunternehmen, Saisonbetriebe, Freiberufler und Einrichtungen des Gemeinwohls.
Rundfunkbeitrag nicht zahlen: Welche Strafe gibt es?
Die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags kann rechtliche Konsequenzen haben. Der Beitragsservice leitet Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen ein, um die ausstehenden Beträge einzutreiben.
Wer versehentlich vergisst, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, muss lediglich mit geringfügigen Konsequenzen rechnen. Innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit kann man den Rundfunkbeitrag ohne Weiteres zahlen. Passiert das nicht, wird ein Festsetzungsbescheid versendet. Er nennt die Höhe des ausstehenden Betrags und des Säumniszuschlags. Dieser Säumniszuschlag beträgt ein Prozent der Schulden, jedoch mindestens acht Euro.
Damit man Zahlungen nicht versehentlich vergisst, rät der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" zum Lastschriftverfahren - und weist darauf hin, dass er nicht verpflichtet ist, gesondert an die Zahlung zu erinnern.
Wenn man den Rundfunkbeitrag nach dem Festsetzungsbescheid immer noch nicht bezahlt und nicht in Kontakt mit dem Beitragsservice tritt, ist der nächste Schritt eine Mahnung. Die Höhe der Mahngebühren variiert von Bundesland zu Bundesland.
Im Extremfall kommt es zu einer Konto- oder Lohnpfändung, einer Pfändung von Lebensversicherungen oder persönlichem Besitz wie Schmuck. Der Gerichtsvollzieher berechnet für die Vollstreckung zusätzliche Gebühren, die der Beitragspflichtige zahlen muss.
Kann man den Beitrag nicht zahlen, sollte man sich deshalb lieber an den Beitragsservice wenden und sich über eine Stundung oder eine Ratenzahlung informieren. Steht man finanziell schlecht da, hat man in einigen Fällen auch die Möglichkeit, von der GEZ-Gebühr befreit zu werden (siehe oben). Es gibt auch den sogenannten Vergleich, bei dem man sich gemeinsam darauf einigen kann, einen Teil der Schuld erlassen zu bekommen. Dazu muss man die Zahlungsunfähigkeit belegen.