Bundesweit unter Naturschutz

Überraschend hohes Bußgeld möglich: Wer Schneeglöckchen pflückt, muss mit Strafe rechnen

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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10.3.2024, 12:19 Uhr
Schneeglöckchen wachsen auch im Fürther Stadtpark - und sollten keinesfalls gepflückt werden.

© Hans-Joachim Winckler, NN Schneeglöckchen wachsen auch im Fürther Stadtpark - und sollten keinesfalls gepflückt werden.

Das wurde auch einem Mann schmerzlich bewusst, als er vor einigen Jahren eine größere Menge Schneeglöckchen auf einer Wiese in Bayern ausgegraben hat. Passanten beobachteten ihn dabei und meldeten den Vorfall bei der Polizei. Die Beamten nahmen daraufhin die Ermittlungen auf und konnten den Übeltäter über sein Autokennzeichen ausfindig machen. Der Mann hatte die Schneeglöckchen in seinem Garten in Österreich einfach wieder eingepflanzt. Für den Verstoß gegen das Naturschutzgesetz musste er eine Geldstrafe leisten.

Denn das illegale Pflücken oder Ausgraben von geschützten Pflanzen ist verboten und wird je nach Bundesland mit unterschiedlich hohen Strafen geahndet, sagt die Website Bußgeldkatalog.org. Während für das Vergehen in Bayern mindestens 50 Euro fällig werden, sind es in Hamburg zwischen 25 und 50.000 Euro. Auch in Brandenburg (bis 5000 Euro), Bremen (bis 20.000 Euro), Rheinland-Pfalz (bis 10.225,84 Euro) und Thüringen (bis 10.000 Euro) kann das Pflücken von geschützten Blumen extrem teuer werden. Welche Summe genau fällig wird, entschied in dem Fall in Bayern die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Laufen.

Schneeglöckchen stehen aufgrund ihrer geringen Bestände bundesweit unter Naturschutz. Wer die weißen Pflänzchen im Garten haben möchte, kann deren Zwiebel auch im Baumarkt oder Gartencenter kaufen und zu Hause einpflanzen - ohne ein Bußgeld zu riskieren. In Europa gibt es strenge Einfuhrbestimmungen für die Frühblüher, an die sich Züchter und Gartenfachhändler halten müssen. Ebenso unter Naturschutz stehen auch Nelken, Narzissen, Tulpen und Krokusse. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für Schneeglöckchen.

Ein Bußgeld droht als Hobbygärtner aber nicht nur, wenn man Pflanzen ausreißt: Manche Blumen darf man ohne Genehmigung nicht im Garten haben. Das betrifft beispielsweise eine bestimmte Mohnsorte.