Bußgeld vom Ordnungsamt

"Zu verschenken"-Kiste am Straßenrand: Hohe Geldstrafen drohen

13.3.2024, 08:30 Uhr
Wer eine "Zu verschenken"-Kiste vor seinem Haus platziert, muss damit rechnen, dass ein Bußgeld vom Ordnungsamt droht.

© Swen Pförtner/dpa Wer eine "Zu verschenken"-Kiste vor seinem Haus platziert, muss damit rechnen, dass ein Bußgeld vom Ordnungsamt droht.

Auch wenn hinter der Geste des Abstellens von Gegenständen, die für die Mülltonne noch in einem zu gutem Zustand sind, eine gute Absicht steckt, sind diese Aktionen nicht wirklich legal. Denn laut Verband kommunaler Unternehmen (VKU) handelt es sich dabei um eine "wilde Müllablagerung", wie t-online berichtet.

Oft werden beispielsweise Bücher, Geschirr oder Tassen, die nicht mehr verwendet werden sollen, in Kisten gepackt, auf denen "Zu verschenken" steht und an denen sich Vorbeilaufende bedienen dürfen. Wenn diese Kisten allerdings nicht zügig wieder verschwinden, kann es sich laut dem VKU sogar um eine illegale Ablagerung handeln, die mit Bußgeldern wegen Entsorgung verbunden ist.

Bußgeld von Gegenständen abhängig

Die Höhe der Kosten hängt dabei von der Menge und der Art der Gegenstände ab. Wie t-online dem Bußgeldkatalog entnommen hat, kann es sich bei "mehrere[n] unbedeutende[n] Produkte[n] einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke und Ähnliches)" um bis zu 200 Euro Bußgeld handeln. Sind scharfe Kanten an den Gegenständen, kann sich der Wert sogar auf bis zu 300 Euro erhöhen. Laut t-online kann es aber noch weiter steigen: Bei Flüssigkeiten sind bis zu 500 Euro, bei Elektrogeräten sogar 5.000 Euro Bußgeld fällig.

Tipps für die "Zu verschenken"-Kiste

Werden von Fremden Gegenstände vor dem eigenen Haus abgestellt, sollte das Ordnungsamt oder die Stadtreinigung verständigt werden, sodass Hauseigentümer nicht für die Kosten aufkommen müssen.

Wer selbst die Absicht hat eine solche Kiste abzustellen, kann dem Ordnungsamt zufolge einen "Antrag auf Sondernutzung des Bürgersteigs" stellen, berichtet t-online weiter.

Wer auf die weiteren Tipps des Online-Portals baut, könnte darauf hoffen, dass das Ordnungsamt von einer Strafe absieht. So sollen etwa Kisten möglichst nah an der Hauswand und maximal für einen halben Tag stehen. Bei den Gegenständen sollte es sich weiter um Dinge handeln, die für andere wirklich einen Mehrwert bringen könnten und nicht jugendgefährdend sind.