SPD prangert Ungleichheit von Feuerwehr und Rettungsdienst an

11.4.2016, 17:13 Uhr
Die Gleichstellung der Kräfte von Feuerwehr und anderer Rettungsdienste beim Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch fordert der Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl.

© Harald Munzinger Die Gleichstellung der Kräfte von Feuerwehr und anderer Rettungsdienste beim Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch fordert der Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl.

Während Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall haben, gelte dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und mit der rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte haben seit einigen Jahren denselben Anspruch. Dasselbe gelte für diejenigen, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert würden.

Wer Geschädigte und Angehörige betreue, wie etwa Kriseninterventionsteams, müsse für seinen Arbeitsausfall und die Aufwendungen selbst aufkommen. Ähnliches gilt für diejenigen, die die Betroffenen mit Essen und Trinken versorgen, die sie in Notunterkünfte bringen oder die für den Materialnachschub bei größeren oder längeren Einsätzen sorgen.

"Das ist ungerecht"

"Das ist ungerecht. Vor allem bei größeren Unglücken sind auch diese Rettungshelfer unverzichtbar. Auch ihr Einsatz sollte daher entsprechende Anerkennung finden", erklärt Landtagsabgeordneter Harry Scheuenstuhl. Dabei gehe es nicht um eine Bezahlung, sondern lediglich um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Arbeitsversäumnissen und notwendigen Aufwendungen oder Ersatz von Schäden, die den Helfern möglicherweise entstehen.

Leider habe die CSU im Landtag einen entsprechenden Vorstoß der SPD-Fraktion vor einem Jahr abgelehnt, beklagt Scheuenstuhl in einer Pressemitteilung. Doch jetzt mache die SPD mit einem Dringlichkeitsantrag, der am Mittwoch im Kommunal- und Innenausschuss des Landtags behandelt werde, erneut Druck.

"Unser Ziel ist ganz klar eine gesetzliche Regelung, die die Rettungshelfer den Feuerwehrleuten gleichstellt", erklärt Scheuenstuhl weiter. Daher solle die Staatsregierung über die finanziellen Auswirkungen eines Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruchs für ehrenamtliche Einsatzkräfte, die diese Ansprüche bisher nicht haben, berichten. Und sie soll erklären, wann es endlich eine entsprechende Gesetzesvorlage gebe, auf die Tausende von Rettungshelfern seit Jahren vergeblich warten würden.

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