Kommentar zum Vergaberecht: Transparenz sieht anders aus

4.2.2020, 06:04 Uhr
Kommentar zum Vergaberecht: Transparenz sieht anders aus

© TK-Archiv / Benjamin Huck

Das vom Innenministerium gewünschte, größtenteils nichtöffentliche Vorgehen der Kommunen bei öffentlichen Vergaben ist ein weiterer Sargnagel für das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen. Nicht nur, dass es die Arbeit der freien Presse spürbar behindert, es öffnet auch Spekulationen über "Luxusvergaben", Gefälligkeitsaufträge und anderen Mauscheleien Tür und Tor.


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"Bauherr" bei kommunalen Projekten ist nicht allein die Gemeinde, sondern sind als Steuerzahler wir alle. Deshalb müssen die Bürger auch Einblick haben, wie und wofür ihr Geld ausgegeben wird – selbst wenn sie dies im Detail gar nicht bewerten können. Transparenz lautet das Stichwort.

Der Schutz von Persönlichkeitsrechten und Geschäftsgeheimnissen scheint hier lediglich vorgeschoben zu sein. Denn bei digitalen Vergabeverfahren sehen die Bieter ohnehin am Ende alle Gebote, und nach dem Zuschlag dürfte die Angebotshöhe für die Konkurrenz meist irrelevant sein. Dass solch spezielle Unternehmensinteressen über das Interesse der Allgemeinheit an transparenten Entscheidungen gestellt werden, ist ein gefundenes Fressen für alle Politikverdrossenen bis hin zu allerlei Verschwörungstheoretikern.

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