Waldbesitzer müssen eigenes Brennholz bald versteuern

18.12.2015, 06:05 Uhr
Waldbesitzer müssen eigenes Brennholz bald versteuern

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Die Änderung kommt – wie so häufig – versteckt daher. Im Paragraphen 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist für das Jahr 2016 eine Änderung vorgesehen. Demnach entfällt künftig bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein Freibetrag für "Kleinnutzungen". Und dazu zählen nach Lage der Dinge wohl auch die Eigenentnahmen. Der entsprechende Paragraph ist heute schon ein wahrer Wust aus Flächengrößen, Pauschalierungen, Sondernutzungen und Abschreibungen und für den normal begabten "Steuerbürger" nur "schwer verdaulich".

Das Landwirtschaftliche Wochenblatt hatte Anfang Dezember von der Änderung des entsprechenden Paragraphen berichtet. Demnach entfällt für landwirtschaftliche Kleinbetriebe künftig ein Freibetrag von 1534 Euro pro Jahr, mit dem die Eigennutzung von Brennholz abgedeckt war. Künftig soll es diese Pauschalierung für den Forst einfach nicht mehr geben. Die Folge im Umkehrschluss ist, dass das Heizen mit eigenem Holz künftig vom ersten Holzscheit an zu versteuern wäre – zumindest ist das die Befürchtung von vielen Waldbauern und Inte­ressensvertretungen. Betroffen davon wären etwa zwei Millionen private Waldbesitzer in Deutschland und etwa 3000 allein in unserem Landkreis.

Die Änderung hat jüngst den heimischen Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (CSU) auf den Plan gerufen. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble kritisiert er die geplante Änderung heftig: "Sie können sich sicher vorstellen, zu welchen Reaktionen das in der ländlichen Bevölkerung führt."

Göppel beklagt, dass die Änderung während der gesamten Haushaltsberatung im Bundestag nicht zur Sprache gekommen sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Bundesregierung diesen Selbstverbrauch tatsächlich steuerlich verfolgen wolle. Der Aufwand dafür würde jedes vernünftige Maß übersteigen. Der MdB kritisiert weiter, dass die Kappung kleinster Freiräume in traditionellen Wirtschaftsweisen den Modernitäts- und Effizienzanspruch der Bundesregierung unglaubwürdig machen würde. Josef Göppel hat den Bundesminister zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Auch der Weißenburger Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer sieht die steuerlichen Pläne als kontraproduktiv an und unterstützt den Brief Göppels ausdrücklich. "Wir müssen doch froh sein, wenn nachwachsende Rohstoffe bei der Energieerzeugung genutzt werden, und dürfen das nicht auch noch steuerlich bestrafen", so Auernhammer.

In der Praxis ist es heute so, dass die Waldbewirtschaftung für kleine Waldbesitzer generell kein lukratives Geschäft ist. Viele sind deshalb in Genossenschaften zusammengeschlossen und Mitglied bei Forstbetriebsgemeinschaften. Über die gemeinsame Waldbewirtschaftung und Vermarktung wird aus dem Wald zumindest kein Verlustgeschäft.

Gesellschaftliche Aufgabe

Waldbauern leisten mit der Waldbewirtschaftung auch eine gesellschaftliche Aufgabe, da der Wald dem Gemeingebrauch unterworfen ist. Brennholz ist dabei in der Regel eine Art Abfallprodukt, das bei Durchforstungen anfällt oder auch bei „Kalamitäten“, also Sturm oder Käferbefall.

In früheren Zeiten gab es auf dem Land neben dem feudalen Waldbesitz Waldnutzungsrechte für Bauern und Handwerker. In den Dörfern wurde so geregelt, wie viel Bau- und Brennholz die einzelnen (Rechtler-)Höfe entnehmen dürfen und welche Waldarbeit sie dafür leisten müssen. "Rechtler" gibt es nur noch wenige. Der Wald ist heute in kommunaler, staatlicher oder auch privater Hand. Eine Steuer auf eigenverbrauchtes Brennholz wäre auch in diesem Sinne völlig neu.

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