Ärger wegen Erbschaft

40-Jähriger taucht mit Schusswaffen in Polizeistation auf

6.6.2023, 15:33 Uhr
Ohne einen gültigen Waffenschein gilt auch der reine Transport von Gewehren oder Ähnlichem als Verstoß gegen das Waffengesetz. (Symbolbild)

© Martina Raedlein via www.imago-images.de Ohne einen gültigen Waffenschein gilt auch der reine Transport von Gewehren oder Ähnlichem als Verstoß gegen das Waffengesetz. (Symbolbild)

Der 40-jährige aus Amberg kam am Montagmorgen mit zwei Schusswaffen auf die örtliche Polizeistation, berichtet die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg. Die Kleinkalibergewehre stammten aus dem Nachlass seines verstorbenen Vaters aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach. Der 40-Jährige wollte die Waffen eigentlich zur Vernichtung an die Beamten übergeben. Laut Angaben der Polizei soll die Intention des Mannes die Richtige gewesen sein, die Umsetzung aber war leider falsch. Das hatte Konsequenzen.

Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz

Durch seine Aktion läuft nun eine Strafanzeige gegen den 40-Jährigen, denn der Mann hatte keinen Waffenschein. Alleine sein Transport der zwei Gewehre gilt als "Führen einer Waffe" und verstößt deshalb gegen das Waffengesetz, erklärt die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg. Für die rechtmäßige Entsorgung der beiden Gewehre hätte sich der 40-jährige Amberger bei der zuständigen Behörde für Sicherheitsangelegenheiten am Landratsamt eine Erlaubnis für den Transport einholen müssen.


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.