67 bayerische Polizisten suspendiert: So ist die Lage in Franken

27.4.2020, 05:37 Uhr
67 bayerische Polizisten suspendiert: So ist die Lage in Franken

© Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Liste liest sich wie Einträge von Schwerverbrechern im Bundeszentralregister: Drogenmissbrauch, Einbruchsdiebstahl, gefährliche Körperverletzung, Kinderpornografie, Vergewaltigung. Diese Aufstellung bezieht sich aber nicht auf gewöhnliche Kriminelle, sondern auf Amtsträger, deren Aufgabe es ist, Bürgerinnen und Bürger vor solchen Straftaten zu schützen. 67 bayerische Polizisten haben sich in gesetzwidrig verhalten und sind in Folge dessen von ihrem Dienstherren suspendiert worden (Stand: 1. April).

Eine Anfrage des FDP-Fraktionschefs Martin Hagen ans bayerische Innenministerium förderte die Zahl der laufenden Suspendierungen zutage. "Im vergangenen Jahr beschäftigten mich die beiden Polizisten, die ihren Beamtenstatus verloren hatten, weil die der Reichsbürgerszene nahestanden", erklärt Hagen auf Anfrage der Nürnberger Nachrichten. "Ich wollte wissen, wie viele Polizistinnen und Polizisten derzeit vom Dienst suspendiert sind."

In 25 Fällen kommt es zur Anklage

Im Antwortschreiben heißt es außerdem, dass von den 67 suspendierten bayerischen Polizeivollzugsbeamten, 20 vorläufig des Dienstes enthoben sind. In 25 Fällen wurde nach Angaben des Ministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging ein Strafbefehl. Aus der Antwort geht auch hervor, in welchen Präsidien die betroffenen Beamten arbeiten.

In Mittelfranken werden fünf Fälle aufgelistet, die Anlässe für disziplinarische Maßnahmen sind unter anderem wegen "mehrerer (gefährlicher) Körperverletzungen", "Verletzung des Dienstgeheimnisses", "mehrerer Eigentumsdelikte". Den größten Anteil nimmt das Polizeipräsidium München mit ganzen 22 Fällen ein. Darunter fallen Drogendelikte, Kinderpornografie, Verstöße gegen das Waffengesetz. Erwähnt sind aber auch Vorgänge aus der Bereitschaftspolizei (Rauschgift, Vergewaltigung) und aus dem Bayerischen Landeskriminalamt (Vergewaltigung, Strafvereitelung im Amt). Bei einigen Fällen hält sich das Innenministerium mit näheren Angaben allerdings zurück, da die Ermittlungen noch laufen.

Suspendiert der Dienstherr einen Polizisten, kann ihm nach § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die "Führung der Dienstgeschäfte" verboten werden. Dazu reicht schon alleine der Verdacht. Der Beamte kann aber auch gleich nach Artikel 39 Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) vorläufig aus dem Dienst enthoben werden. Dann wird der Polizist wahrscheinlich entlassen, er verliert vermutlich seinen Beamtenstatus oder den Anspruch auf sein Ruhegehalt.

Beamtenstatus verloren

Der Fall, auf den sich der FDP-Politiker Martin Hagen bezieht, ging bundesweit durch die Presse. Ein damaliger Ausbilder am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei im oberbayerischen Ainring fiel auf, weil er teils öffentlich wiederholt an der Legitimität der Justiz und an der Existenz der Bundesrepublik Deutschland gezweifelt hatte.

Der Beamte, dem die Szene der sogenannten Reichsbürger nahe stand, war der Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 nach wie vor Bestand habe. Nach der Suspendierung des Hauptkommissars der Bereitschaftspolizei hat ihn das Verwaltungsgericht München im April vergangenen Jahres mit einem entsprechenden Urteil aus dem Beamtenverhältnis entfernt.


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