SEK im Einsatz

Beim Gassi gehen: 20-Jähriger wird in Franken mit Messer vom Nachbarn bedroht

Lea-Sophie Rohde

Volontärin

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04.10.2023, 18:36 Uhr
Ein 20-Jähriger wurde von seinem Nachbarn mit einem Messer bedroht (Symbolbild).

© IMAGO/Robert Kalb Ein 20-Jähriger wurde von seinem Nachbarn mit einem Messer bedroht (Symbolbild).

In der Gemeinde Schopfloch bei Dinkelsbühl kam es am Mittwochvormittag zu einem größeren Polizeieinsatz, bei dem sogar das SEK anrücken musste, berichtet das Polizeipräsidium Mittelfranken.

Gegen 11:20 Uhr wurde der Polizei in Dinkelsbühl eine Bedrohungssituation gemeldet, bei der auch ein Messer eine Rolle spielte: Ein 20-Jähriger ging demnach im Bereich der Birkenstraße mit seinem Hund spazieren, als er plötzlich auf seinen 64-jährigen Nachbarn traf - welcher ihn anschließend mit einem Messer bedrohte. Der machte unter anderem eine Schnittbewegung in Richtung des 20-Jährigen.

Unterstützung durch das SEK

Eine Streife der Polizeiinspektion Dinkelsbühl konnte den 64-Jährigen daraufhin in seinem Garten feststellen. Noch immer hantierte dieser dabei mit einem Messer. Nachdem die Beamten den Mann angesprochen hatten, reagierte dieser nicht, sondern zog sich stattdessen in sein Haus zurück. Die Beamten forderten schließlich das SEK an, um den Mann in Gewahrsam nehmen zu können.

Währenddessen versuchte eine hinzugezogene Verhandlungsgruppe Kontakt zu dem 64-Jährigen aufzunehmen - allerdings vergebens. Dieser zeigte sich weiterhin nicht zugänglich für die Kommunikationsversuche der Polizei. Gegen 15 Uhr drangen die Beamten des SEK schließlich in das Wohnhaus ein. Sie überwältigten den Tatverdächtigen und nahmen ihn in Gewahrsam. Der Mann erlitt dabei leichte Verletzungen.

Psychischer Ausnahmezustand?

Für die Polizeibeamten erhärtete sich der Verdacht, dass sich der Tatverdächtige möglicherweise in einem psychischen Ausnahmezustand befindet. Die Polizei transportierte den 64-Jährigen zur Unterbringung in ein Bezirkskrankenhaus. Unabhängig von der vorläufigen Unterbringung leitete die Polizei gegen den Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ein.


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