Vier Fälle im Freistaat

Geflügelpest: Bayern verbietet Märkte, Ausstellung und das Füttern von Wildvögeln

Anna Käfer

Redaktion Bayern und Region

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28.11.2022, 14:23 Uhr
Dieses Schild wird Bürgerinnen und Bürger in Zukunft wieder häufiger begegnen. Bayern verschärft die Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest (Symbolbild).

© Patrick Pleul, dpa Dieses Schild wird Bürgerinnen und Bürger in Zukunft wieder häufiger begegnen. Bayern verschärft die Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest (Symbolbild).

Das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie der Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird in Bayern aktuell als "hoch" eingestuft. Diese Meldung des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), verbunden mit der Bekanntgabe neuer Maßnahmen wie Verboten, hat verschärfte Regeln in Bayern zur Folge.

Ende Oktober sind in einer Miltenberger Hobby-Geflügelhaltung mehrere Tiere an der Geflügelpest gestorben, im November kam nun ein Fall bei Landshut hinzu. Im unterfränkischen Fall handelte es sich um den ersten der "Aviären Influenza", wie die Geflügelpest in der Tiermedizin genannt wird, seit Frühjahr 2022. In den vergangenen acht Wochen wurden in Bayern insgesamt vier Fälle der Geflügelpest gemeldet, deutschlandweit sogar mehr als 1200. Die Bayerische Staatsregierung verschärft nun die Biosicherheitsmaßnahmen und hofft, die Geflügelpest damit einzudämmen.

Im Sommer 2022 gab es mehrere Fälle von Geflügelpest in Norddeutschland, das LGL nennt Zahlen von rund 250 nachgewiesenen Infizierungen zwischen Juni und Oktober, "überwiegend waren Koloniebrüter in den Küstenregionen wie Seeschwalben, Möwen, Kormorane, Basstölpel mit stark erhöhter Mortalität betroffen", heißt es. Zudem seien Ausbrüche in Geflügelbeständen mit Hühnern oder Puten Putenbeständen - in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen gemeldet worden.

Ausstellungen und Märkte verboten

Unter anderem die Stadt Ansbach und das Landratsamt Ansbach sowie weitere Behörden haben daher Geflügelausstellungen und -Märkte bis auf Weiteres verboten. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen zudem sicherstellen, dass die Ställe nur mit dafür geeigneter Schutzkleidung betreten werden. Ebenso wie Fahrzeuge und Arbeitsmaterialien müssen diese im Anschluss gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Darüber hinaus dürfen Wildvögel, wie Enten, Gänse oder Schwäne nicht mehr gefüttert werden, heißt es vom LGL. Meisen, Amseln oder andere Singvögel können und sollen jedoch weiterhin gefüttert werden. Das LGL empfiehlt das Füttern von Singvögeln sogar ausdrücklich. Nicht betroffen von dem Verbot sind Märkte und Ausstellungen von Tieren wie Tauben oder Säugetieren.

Keine Gefahr für Menschen

Die gute Nachricht: Für Menschen besteht kein Risiko, sich mit der Geflügelpest zu infizieren. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger tote oder kranke Tiere auf keinen Fall berühren, heißt es vom LGL und entsprechende Funde dem zuständigen Veterinäramt melden. In einer vom Landratsamt Ansbach und der Stadt abgesprochenen Mitteilung wird geraten, auch Hunde von den Kadavern fernzuhalten.

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