Softwarefehler sind der Grund
Panne beim Versand von Briefwahlunterlagen: Was tun, wenn keine oder zu viele Stimmzettel ankommen?
29.09.2023, 12:02 Uhr
9,4 Millionen Stimmberechtigte gibt es in Bayern, 37,9 Prozent haben sich bislang schon dazu entschieden, daheim statt im Wahllokal zu wählen. Doch was gilt es zu tun, wenn trotz Antrag keine Stimmzettel im Briefkasten auftauchen oder sogar die doppelte Anzahl?
Dieses Problem haben einige der Briefwählerinnen und Briefwähler in Ansbach. Wie die Stadt mitteilt, gab es beim Versand der Briefwahlunterlagen einen Softwarefehler, der auf einen Dienstleister zurückzuführen sei. Einige Unterlagen wurden nicht verschickt, andere erhielten die Briefwahlunterlagen doppelt, heißt es. "Vergleichbare Fehler sind auch in anderen Kommunen aufgetreten."
Optionen, wenn Sie keine Unterlagen bekommen
Doch was sollten Sie dann tun? Wenn jemand keine Briefwahlunterlagen bekommen hat, gebe es zwei Möglichkeiten, teilt die Stadt Ansbach mit. "Die Wahlberechtigten können ein formloses Schreiben erstellen, welches bestätigt, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind und dieses per E-Mail, postalisch oder per Fax an das Wahlamt senden." Wichtig dabei: "Es ist ausreichend, wenn dieses Dokument abfotografiert oder eingescannt wird, es muss aber auf jeden Fall von der wahlberechtigten Person im Original unterschrieben sein.
Als zweite Option sei es möglich, während der Öffnungszeiten persönlich beim Wahlamt vorbeizukommen, um schriftlich zu bestätigen, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind. Dann nehme alles einen unkomplizierten Gang, heißt es weiter: Briefwahlunterlagen können direkt mitgenommen werden.
Was tun, wenn Unterlagen doppelt ankommen?
Aufgrund der Panne kann es auch vorkommen, dass Bürgerinnen und Bürger doppelt Briefwahlunterlagen erhalten. "Die doppelt erhaltenen Wahlunterlagen werden vom Wahlamt für ungültig erklärt", teilt die Stadt Ansbach mit. "Automatisch erhalten alle betroffenen Wähler umgehend postalisch neue Briefwahlunterlagen."
Zu beachten ist: Alle ungültigen Wahlscheine werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Das Wahlamt sei verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe einen verfolgbaren Straftatbestand erfüllt.
Wer noch weitere Fragen zu den Briefwahlunterlagen und zur Wahl im Allgemeinen hat, kann sich an das Wahlamt der Stadt Ansbach wenden. Zu finden ist es in der Nürnberger Straße 32, telefonisch erreichbar sind die Mitarbeitenden unter (0981)51-432 und -510 oder per E-Mail an wahlen@ansbach.de oder per Fax an (0981)51-288.
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