Ausgangsbeschränkung fällt: Was das für Bayern bedeutet

7.3.2021, 08:49 Uhr
Gerade nachts ist Fürths Innenstadt wie ausgestorben. 

© Hans-Joachim Winckler Gerade nachts ist Fürths Innenstadt wie ausgestorben. 

Markus Söder arbeitet gerne mit Schlagwörtern. Wochenlang war die Überschrift, unter denen der Ministerpräsident die Maßnahmen in Bayern zusammenfasste: "Zuhause bleiben." Nun arbeitet der CSU-Chef mit anderen Schlagwörtern. "Umsicht und Vorsicht" etwa. Söder geht damit auf vorsichtigen Öffnungskurs, setzt etwa im Einzelhandel bereits ab Montag Lockerungen im Einzelhandel um, zwei Wochen später könnte die Außengastronomie folgen. Zumindest dann, wenn die Infektionszahlen es zulassen.


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Am Samstag veröffentlichte die Staatsregierung eine neue Version der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die mittlerweile zwölfte in Bayern. Der Corona-Katalog fixiert die Regeln, die im Freistaat gelten, auch juristisch. Oft schwer verständlich für die Bevölkerung, in Behördendeutsch und mit vielen Paragraphen.

Bürger müssen keinen "triftigen Grund" mehr vorweisen

Still verschwand nun auch die sogenannte "allgemeine Ausgangsbeschränkung" in Bayern, die durchaus konkrete Folgen für die Menschen in Bayern hatte. Durch sie mussten Bürger, die ihr Haus verlassen, einen sogenannten "triftigen Grund" nachweisen - dann, wenn sie etwa von der Polizei kontrolliert wurden.

Die Staatsregierung weichte die Regeln in den vergangenen Wochen und Monaten weiter auf. Der Corona-Radius von 15 Kilometern wurde abgeschafft, Sport ist unter Auflagen erlaubt - und ab Montag dürfen sich auch wieder mehr Hausstände in der Öffentlichkeit treffen. Dennoch: Durch den Wegfall des Paragraphen dürfen sich Menschen wieder frei bewegen, ohne triftigen Grund, etwa im Park oder in Bayerns Innenstädten.


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Bestehen bleibt aber die nächtliche Ausgangssperre in Corona-Hotspots. Dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, dürfen Bürger ihr Haus nur mit eben jenem triftigen Grund verlassen. Dazu gehören etwa Notfälle, nicht aber der Besuch bei Freunden. Private Partys sollen so verhindert werden.

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