Er soll seinen Sohn getötet haben

Baby war gestorben: Sergeant in Franken wegen Mordverdacht vor US-Militärgericht

Minh Anh Nguyen

Online-Redaktion

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22.3.2024, 12:48 Uhr
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

© Swen Pförtner/dpa/Symbolbild Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Seit Montag verhandelt das US-Militärgericht Vilseck unter strengen Sicherheitsvorkehrungen im Falle eines 31-Jährigen. Wie der "BR" berichtet, wird einem Sergeant vorgeworfen, im März 2022 seinen fünf Monate alten Sohn schwer misshandelt zu haben. Das Kind starb dann im Klinikum Weiden an seinen Verletzungen, bestätigt ein Sprecher der US-Armee gegenüber dem "BR". Entsprechend dem US-amerikanischen Strafgesetzbuch lautet die Anklage wegen Mord, schwerer Körperverletzung und Behinderung der Justiz. Dem Mann wird zudem vorgeworfen, das Ansehen der US-Armee geschadet zu haben.

Die US-Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der zu dem Zeitpunkt 29-Jährige ausgerastet war, als er seinen Sohn in der Nacht fütterte. Das Baby starb an einem Schädelbruch und einer Hirnblutung, berichtet "Oberpfalz Echo". Bei einer Obduktion erkannte man auch zehn abgeheilte Brüche an Rippen und Beinen. Am Donnerstagabend folgte dann das Urteil, welches durch eine achtköpfige Militärjury gefällt wurde. Im Sinne der Mordanklage erklärt das Panel den 31-Jährigen als "not guilty" - zu Deutsch: nicht schuldig.

Die Jury spricht den Soldaten auch von den Anklagepunkten der einfachen Körperverletzungen und schweren Körperverletzung an seinem Kind und der Behinderung der Justiz frei, schreibt "Oberpfalz Echo". Schuldig ist der Soldat wegen der Körperverletzungen an einem Kind. Am Freitag wird der zuständige Richter über die Strafhöhe entscheiden. Die Mutter des Kindes, eine heute 33-jährige Deutsche, war vor einem Jahr bereits vor am Landgericht Amberg verurteilt worden, berichtet "BR". Wegen der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung wurde sie zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil läuft aktuell ein Revisionsverfahren am Bundesgericht Leipzig.