Wegen Verunreinigungen

Wichtige Anordnung für Orte in Oberfranken: Trinkwasser bitte abkochen!

Jonas Volkert

E-Mail zur Autorenseite

22.11.2023, 16:33 Uhr
Trinkwasser abkochen funktioniert im Topf, besser aber noch im Wasserkocher.

© IMAGO/imageBROKER/Aleksei Isachenko Trinkwasser abkochen funktioniert im Topf, besser aber noch im Wasserkocher.

Für einige Orte um Bayreuth gilt ab sofort eine Abkochanordnung für das Leitungswasser. Das hat die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast mitgeteilt. Anwohnerinnen und Anwohner sollen das Trinkwasser in den Gebieten sprudelnd abkochen und anschließend für mindestens 10 Minuten abkühlen lassen.

Konkret betroffen sind die Ortschaft Harsdorf samt der Ortsteile Altenreuth, Oberaltenreuth, Brauneck, Lettenhof, Zettmeisel, Haselbach, Oberlaitsch, Sandreuth, Hettersreuth, Holzlucken, Ritterleithen, Oberhettersreuth, Unterlohe, Oberlohe und Unitz. Außerdem abkochen sollen ihr Leitungswasser die Bürgerinnen und Bürger in den der Gemeinde Neudrossenfeld zugehörigen Ortsteilen Eselslohe, Schaitz, Untergräfenthal, sowie in Trebgast im Ortsteil Michelsreuth und in Bindlach in den Ortsteilen Fuhrmannshöhe und Zollhaus.

Vorsorglich sollen die Betroffenen das Leitungswasser nur abgekocht trinken, die Verwaltung empfiehlt den Einsatz eines Wasserkochers. Auch für jegliche andere Einsatzzwecke des Leitungswassers wie das Waschen von Obst und Gemüse oder das Zähneputzen empfehlen die Behörden nur abgekochtes Wasser zu verwenden.

Säuglingsnahrung solle vorerst hingegen direkt mit gekauftem Mineralwasser aus der Flasche zubereitet werden, Zahnarztpraxen müssen obendrein geprüfte Wasserfilter verwenden. Ohne Einschränkung weiter verwenden darf man das Wasser aus dem Hahn bis auf Weiteres für den Geschirrspüler, die Waschmaschine oder zum Duschen.

Über die Gründe für die Abkochanordnung ist nichts bekannt, die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast spricht lediglich von einer "Trinkwasserverunreinigung". Des Weiteren werden Anwohnerinnen und Anwohner gebeten, auch Bekannte und die Nachbarschaft über die Vorgabe zu informieren. Eine weitere Mitteilung soll folgen, sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss.