Juristisch rehabilitiert

Doch kein Photovoltaik-Betrug: Freispruch für Fränkischen Politiker

5.5.2021, 18:16 Uhr
Doch kein Photovoltaik-Betrug: Freispruch für Fränkischen Politiker

© Roland Fengler, NNZ

Die Photovoltaik-Firma Sunowe umging die seit Herbst 2013 geltenden Mindestimportpreise bei der Einfuhr von Solarmodulen aus China nach Europa. Der Schaden für den Fiskus: 21 Millionen Euro, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft an die vier Männer und zwei Frauen.


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Doch nun hat das Landgericht Nürnberg-Fürth alle sechs Angeklagten freigesprochen. Wie es sich anfühlt, erst verfolgt und dann freigesprochen zu werden? Wir haben mit Christian Pech gesprochen.

Das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht

Im Herbst 2017 begannen die Ermittlungen, der erste Prozess im Frühjahr 2019 platzte, in der Neuauflage des Verfahrens wurde in die Beweisaufnahme gar nicht eingetreten. Wie ist das möglich? Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn der Betroffene auch weiß, dass etwas verboten ist. In der Urteilsbegründung der 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verweist Maximilian Ehrhardt, der Vorsitzende Richter, auf das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht.


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Bürger müssen wissen, was strafbar ist, damit sie sich auch an Recht und Gesetz halten können. Es ist leicht, zu verstehen, dass Diebstahl strafbar ist. Doch wo finden sich Steuerschlupflöcher und wann beginnt Steuerhinterziehung? Hier wurden die Mindestimportpreise für Solarmodule zwischen der Chinesischen Handelskammer und der EU-Kommission ausgehandelt, doch nie öffentlich bekannt gemacht.

Der Mindestpreis war vertraulich

Die Verpflichtung („Undertaking“) zum Mindestkaufpreis wurde vertraulich vereinbart, aus offiziellen Quellen war der Preis nicht ersichtlich. Selbst die EU-Kommission geht von ungenauen Regelungen aus, dies ist in einem Urteil des europäischen Gerichts niedergelegt. Ließ sich die Staatsanwaltschaft von übermäßigem Verfolgungseifer treiben? Nicht aus Sicht der Richter: Aus der Akte sei auch ersichtlich, dass durch die Art der Kommunikation etwas verheimlicht werden sollte.

Der Fall geht weiter - beim Bundesgerichtshof

Die Staatsanwaltschaft wird den Fall zum Bundesgerichtshof tragen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, die Angeklagten werden für die U-Haft und die erlittenen Durchsuchungen entschädigt.